In einem aktuellen Artikel in der Online-Ausgabe der Fachzeitschrift ASSCOMPACT äußert sich unser Gesellschafter-Geschäftsführer Andreas Vollmer in seiner Eigenschaft als Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) gemeinsam mit der Justiziarin des Verbandes, Frau RA Angelika Römhild zu den Entwicklungen im Berufsbild des Versicherungsmaklers. Es wird auf die rechtlichen Anforderungen an die Berufsausübung des Versicherungsmaklers hingewiesen. Mit dem Sachwalter-Urteil von 1985 hat der BGH bereits vor 33 Jahren den Versicherungsmakler als treuhänderischen Sachwalter der Interessen seines Mandanten eingeordnet. Nach unserer Auffassung gehören sämtliche Dienstleistungen, wie wir sie in unserer Wertschöpfungskette unseren Mandanten anbieten, zu den Aufgaben eines Versicherungsmaklers. Versicherungsvergleichsportale, die die Aufgaben eines Versicherungsmaklers nur auf die reine Beschaffung eines Versicherungsvertrages verkürzen, nennen sich auch Versicherungsmakler und sind mit dieser Berufsbezeichnung bei Industrie- und Handelskammern eingetragen. Wir sind der Auffassung, dass die Arbeit des Versicherungsmaklers mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht schon beendet ist, sondern erst ihren Anfang nimmt. Lesen Sie dazu den Artikel „Versicherungsmakler der Zukunft: Wandeln in der Grauzone?“ unseres Geschäftsführers, Dipl.-Betriebswirt Andreas Vollmer, in der Online-Ausgabe von ASSCOMPACT.