Eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.

Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.

Ein Architekt wurde mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung eines Wohnhauses beauftragt. Durch ein Missverständnis und Defizite bei der Überwachung wurden die feuerpolizeilichen Auflagen nicht korrekt umgesetzt, was man erst bei der Abnahme nach Fertigstellung bemerkte. Die Folge: Diverse größere Umbauten mussten umgesetzt werden. Davon waren mehrere Gewerke betroffen, jedoch waren die am Bau beteiligten Handwerker nicht mehr verfügbar. Folglich kam es neben den massiven Mehrkosten zu größeren zeitlichen Verlusten beim Einzug – und damit zu Mietausfällen des Hausbesitzers.

Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, so dass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.

Nähere Infos

Diese Versicherung ist sinnvoll für alle Gewerbetreibenden, Freiberufler und Betriebsinhaber.

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte. Steht die Verpflichtung zum Schadensersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht mitversichert. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter

  • durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • für Kosten für den Aus- oder Einbau mangelhafter Erzeugnisse
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteter Sachen
  • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen

Die Produkthaftung umfasst Personen- und Sachschäden, die durch Fehler verursacht werden, welche ein in Verkehr gebrachtes Produkt aufweist. Zwischen dem Erzeuger eines Produkts und der geschädigten Person muss keine vertragliche Bindung bestehen, d.h., dass auch außenstehende Dritte und nicht nur der Käufer des Produkts Ansprüche stellen können.

Nach dem Produkthaftungsgesetz kann Schadenersatz dann geltend gemacht werden, wenn

  • das Produkt fehlerhaft ist
  • ein Schaden entstanden ist
  • nachweislich ein ursächlicher (kausaler) Zusammenhang zwischen Fehler und entstandenem Schaden besteht.

Als fehlerhaft gilt ein Produkt dann, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden darf, besonders hinsichtlich der Darbietung des Produkts und des zu erwartenden Gebrauchs.

Schäden am Produkt selbst werden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes nicht ersetzt, da für solche Fälle gesetzliche Gewährleistungsansprüche und freiwillige Garantiezusagen vorgesehen sind.

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers und sollte regelmäßig überprüft werden, um alle vorhandenen oder möglichen Risiken abzudecken.

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