Kfz

Der private PKW ist ein wichtiger Bestandteil des eigenen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls abgewendet werden. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Autobesitzer.

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Herr W. kam bei Glatteis mit seinem PKW ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen PKW gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 EUR geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn W. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeugs musste er 2.500 EUR bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Frau P. fuhr mit ihrem PKW durch ein Waldgebiet. Plötzlich ist ein Reh auf die Fahrbahn gelaufen. Sie konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei dem Zusammenstoß wurde die Stoßstange beschädigt. Die Teilkaskoversicherung hat den Schaden in Höhe von 1.600 EUR bezahlt.
Herr T. fuhr mit seinem Fahrzeug durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe und hinterließ einen Steinschlag. Die Scheibe reißt. Der Schaden betrug ca. 250 EUR.
Frau S. hat ihren Wocheneinkauf erledigt. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 EUR geschätzt. Da Frau S. keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, kann sie aus finanziellen Gründen den Schaden vorerst nicht beheben lassen.
Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause und parkte seinen PKW am Straßenrand. Am nächsten Morgen entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeugs. Er informierte sofort die Polizeit, die Fahndung blieb aber leider erfolglos. Der Schaden wurde auf 16.500 EUR geschätzt.

Unterlagen und Links für Sie:

Schadenanzeige zur Kfz-Versicherung (PDF)
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Nähere Infos:

Eine private Kfz-Versicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, sind folgende Gefahren und Schäden versichert:

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkaskoversicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkaskoversicherung: Selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa.
Bei einer Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen abgedeckt. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeugs ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeugs.