Mit Wirkung vom 23.02.2018 gelten neue, strengere Anforderungen für die Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvermittler. Sowohl Versicherungsmakler als auch Versicherungsagenten müssen sich den neuen regulatorischen Richtlinien unterwerfen.

Uns kommt die Gesetzesänderung sehr entgegen, da sie die Versicherungsvermittler in Deutschland zu einer guten Unternehmensführung (Compliance) verpflichtet. Unsere Kunden kennen uns seit Jahrzehnten als Ehrbare Kaufleute; wir haben schon im Jahr 2012 unsere Compliance in einem Unternehmensleitbild veröffentlicht. Selbstverständlich vermeiden wir auch in Zukunft jegliche Interessenkonflikte, die sich durch unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler zwischen Kunden, Versicherer und uns ergeben könnten. Dieses Handeln wird jetzt vom Gesetzgeber von allen Versicherungsvermittlern verbindlich in der Ausübung ihrer Tätigkeit gefordert. Wir vertreten die Interessen unserer Kunden frei von jedem Interessenkonflikt. Sollte sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden lassen, wissen unsere Kunden schon seit vielen Jahren, dass wir sie unaufgefordert darüber informieren und mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung finden.

Unsere Tätigkeit wird auch weiterhin ausschließlich durch die in den von uns vermittelten Versicherungsprodukten eingerechnete Courtage finanziert. Andere Vergütungen kennen wir nicht. Wir generieren unseren Umsatz zu mehr als 90% durch wiederkehrende Einnahmen in Form von Folge- bzw. Bestandscourtagen aus den Versicherungsverträgen, die sich bei uns im Bestand befinden. Einmalige Courtagen werden nur bei Abschlüssen im Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft erwirtschaftet. Sollte es in einem Einzelfall einmal zu einer frühzeitigen Auflösung eines neu vermittelten Lebens- oder Krankenversicherungsvertrages kommen, schützen hohe Rückkaufswerte den Kunden vor entsprechenden finanziellen Schäden. Daher obliegen uns im Fall eines Vertragsstornos innerhalb der ersten 5 Jahre seit Vertragsabschluss weitreichende Rückzahlungsverpflichtungen von Einmalcourtagen.

Das Gesetz soll mit neuen qualitativen Anforderungen an die Berufsausübung der Versicherungsvermittler die Professionalisierung unserer Branche unterstützen. Diese Entwicklung begrüßen wir sehr, gehen aber gleichzeitig davon aus, dass nicht jedes, heute noch am Markt agierende Wettbewerbsunternehmen diesem Prozess folgen kann. Wir sehen uns, insbesondere auch durch unser zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, für die Zukunft gut gerüstet.

Sollten Sie noch Fragen an die neuen gesetzlichen Anforderungen an Versicherungsvermittler haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.