Ein Muss für jeden Hausbesitzer und Eigentümer

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen “aus vermutetem Verschulden” (§ 836 BGB).

Was bedeutet das für Sie? Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen. Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Im Winter vergaß der Vermieter, seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 EUR geschätzt.

Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte daraufhin Schadenersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 EUR geschätzt.

Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken zu sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 EUR geschätzt.

Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines PKW, der vor dem Haus stand. Der Eigentümer des PKW forderte vom Hauseigentümer Schadenersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 EUR geschätzt.

Nähere Infos

Sinnvoll für alle Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern, von Mehrfamilienhäusern und für Eigentümergemeinschaften.

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat.

Die Versicherung gilt am versicherten Ort.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Versicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Bei Besitz eines Öltanks ist eine Gewässerschadenhaftpflicht unbedingt notwendig. Alle Gebäudebesitzer sollten unbedingt eine Gebäudeversicherung abschließen.