Private Krankenvollversicherung
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Nähere Infos:
Arbeitnehmer können erst dann in die private Krankenvollversicherung wechseln, wenn ihr Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (2014: 4.050,00 EUR pro Monat) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, wenn das Arbeitsentgelt die vom Beginn des nächsten Jahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze ebenfalls übersteigt.
Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Er muss aber damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.
Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der PKV versichert war, dann gilt für ihn, dass er unter 42.750 EUR im Jahr verdienen muss, damit er wieder pflichtversichert wird.