Altersvorsorge

Was denken Sie: Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und wieviel Kaufkraft steckt später noch dahinter? Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe ihrer späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte sogar um mehr als 50 %. Wunschrente und Realität liegen meist weit auseinander. Tatsächlich erhält jeder zweite Mann weniger als 1.050 EUR Rente. Bei Frauen sind es sogar weniger als 450 EUR. Auch die später zur Verfügung stehende Kaufkraft dieser Renten wird meistens falsch eingeschätzt. Nur wenige denken an die Auswirkungen der Inflation.

Gegenwart

Unser System der Altersvorsorge baut auf drei Schichten auf. Je nach Produkt gehört die Altersvorsorge einer dieser drei Schichten an und je nach Schicht wird die Vorsorge unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt.
  • 1. Schicht: Basisvorsorge: Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Basis-Rente
  • 2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge: Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)
  • 3. Schicht: Übrige Vorsorge: private Rentenversicherung, Kapitalversicherung

Keiner hat ihn eigenständig unterzeichnet und dennoch gilt er für alle: der Generationenvertrag. Gemeint ist damit das Umlageverfahren, auf dem unser Rentensystem beruht. Vereinfacht kann man sagen: Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein. Davon werden die Renten der heute Älteren ausgezahlt. So stützt und unterstützt die Generation, die heute im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.
Das Prinzip funktioniert gut, wenn es mehr Menschen gibt, die in den „Rententopf“ einzahlen als Rentner, die Geld aus diesem Topf in Form einer monatlichen Rente entnehmen.

Zusätzliche Vorsorge ist heute also nötiger denn je. Daran zweifelt niemand mehr, wenn er sich die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung vor Augen führt. Die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung werden viel diskutiert und es ist hinlänglich bekannt, dass die staatliche Absicherung bei weitem nicht ausreicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Jeder ist beim Thema Altersvorsorge selbst für seine Zukunft verantwortlich. Wie wichtig zusätzliche Vorsorge ist, verdeutlicht auch die Renteninformation, die Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung rät darin zur zusätzlichen Privatvorsorge. Denn wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, muss sehen, wie er als Rentner „über die Runden kommt“.

Zukunft

Das beste Rezept ist, sich möglichst schon in jungen Jahren um seine Altersvorsorge zu kümmern. Wer dieses Thema lange vor sich her schiebt, tut sich selbst keinen Gefallen. Die Versorgungslücke wird jährlich größer. Wer sich schon mit 20 Jahren um seine Altersvorsorge kümmert, muss nur einen Bruchteil dessen sparen, was ein 40-Jähriger zurücklegen muss, um einmal die gleiche Zusatzrente zu beziehen (Stichwort: Zinseszinseffekt).
  • Private Rentenversichertung: Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z.B. monatlich einen festgelegten Betrag ein. Die Höhe kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen. Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche Rente.
  • Riester-Rente: Das Besondere hierbei: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag.
  • Basis-Rente („Rürup-Rente“): Die Vorteile dieser weiteren staatlich geförderten Form der Altersvorsorge sind die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge sowie die Möglichkeit flexibler Zuzahlungen.
  • Direktversicherung: Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Beiträge werden dabei vom Bruttogehalt abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich. Erteilt der Arbeitgeber eine Direktzusage, kann er die Versicherungsbeiträge, die er für die Mitarbeiter einzahlt, als Betriebsausgaben geltend machen.