Der erste Schritt ins Berufsleben bringt viele Veränderungen mit sich

Mit dem Ende der Schulzeit und dem Antritt einer Ausbildung ändert sich gewaltig viel in Ihrem Leben. Längere Arbeitszeiten, weniger Freizeit und weniger Toleranz für Jux, Tollerei und Fehler. Dieser erste Schritt in die Erwachsenenwelt fordert Sie. Viele Erfahrungen werden zum ersten Mal überhaupt gemacht. Geht der Ausbildungsbeginn auch mit einem Auszug zum Ausbildungsort einher, stehen Sie erstmals ganz allein auf eigenen Beinen.

In dieser Phase gibt es tausend Dinge, die man im Kopf hat – und bedenkt sehr vieles von dem nicht, was es zu regeln gäbe. Natürlich auch, weil man als junger Erwachsener diese Dinge noch gar nicht weiß. Wir möchten Ihnen daher dabei helfen, wichtige Weichen zu stellen, damit Ausbildung und die Zeit danach nicht durch böse Überraschungen überschattet werden.

Persönliche Absicherung

Sie setzen mit dem Beginn der Ausbildung den Kurs für die berufliche und eine dadurch hoffentlich auch finanziell solide Zukunft. Den Blick für die möglichen Gefahren, die auf diesem Weg lauern können, haben junge Menschen oft noch nicht – wir helfen Ihnen gerne dabei, dass auch bei der Absicherung an alle wesentlichen Punkte gedacht wird.

Es mag Ihnen verfrüht erscheinen, aber schon zu Beginn der Ausbildung sollte man über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Schließlich scheidet jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben aus. Trifft es junge Arbeitnehmer, kann dies doppelt schwer wiegen, da zu Beginn der Ausbildung noch keinerlei Absicherung über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfolgt ist. Hierfür muss zunächst eine fünfjährige Wartezeit erfüllt werden. 88,5 % aller Berufsunfähigkeitsfälle haben eine Krankheit als Ursache.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gegen Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. Die guten Tarife am Markt leisten nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, sondern auch bei vorübergehenden Fällen, die voraussichtlich sechs Monate anhalten. Damit besteht also auch Versicherungsschutz für erfolgreich verlaufende Krebsbehandlungen, Depressionen, Rehamaßnahmen nach einem Unfall etc. Ein Großteil der guten Versicherer für diesen Bereich bietet auch für einen Auszubildenden die Möglichkeit, bis zu 1.000 Euro monatlicher Rente abzusichern, also durchaus eine Größenordnung, mit der man zumindest ein bescheidenes Leben bestreiten kann. Eine spätere Anpassung der Absicherung an das höhere Einkommen als ausgelernte Fachkraft ist in vielen Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Bedingt durch das junge Alter und dem damit verbunden meist guten Gesundheitszustand ist diese wichtigste aller persönlichen Absicherungen verhältnismäßig preiswert. Auf sie sollte keinesfalls verzichtet und so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Daneben gehen 11,5 % aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurück. Sie können über eine Unfallversicherung fnanziell abgesichert werden. Allerdings ist eine Unfallversicherung erstlinig dafür da, die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann.

Auch das Thema Altersvorsorge sollte möglichst frühzeitig angegangen werden. Sie haben vermutlich wohl noch nie langfristig so viel Geld verdient wie jetzt. Man richtet sein Konsumverhalten nach den verfügbaren Mitteln aus, daher wird Ihnen Geld nicht fehlen, an das Sie nicht gewöhnt sind. Im Kern ist der Vermögensaufbau für das Alter eine sehr einfache Sache: Für ein bestimmtes Sparziel muss über eine bestimmte Anzahl von Jahren ein bestimmter Sparbeitrag angesammelt werden. Wer mit 17 Jahren bis zum 67. Lebensjahr monatlich 100 Euro spart, hat am Ende (ohne Zinsgewinn) 60.000 Euro. Wer wartet bis er 30 ist, muss für das selbe Ergebnis bereits 167 Euro sparen, der 40jährige gar 186 Euro. Zeit ist also ein wichtiger Faktor, wenn man die Belastung für die Altersvorsorge niedrig halten will. Wer sich bereits früh um dieses Problem kümmert, der wird vom Zinses-Zins-Effekt belohnt. Je nach gewünschter Flexibilität, steuerlicher Behandlung und Risiko-Vorlieben kann ein anderer Durchführungsweg oder ein anderes Produkt der bzw. das für Sie Passende sein. In welcher Kombination es am besten passt, können wir nur im persönlichen Gespräch feststellen. Auf den Sonderfall „Riester-Rente“ sei hier aber bereits hingewiesen: Bedingt durch die relativ niedrige Ausbildungsvergütung erhalten Auszubildende bereits bei sehr geringen monatlichen Sparraten die volle Riester-Förderung. Diese beträgt pro Jahr immerhin 154 Euro. Wer bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Riester-Vertrag abschließt, erhält zusätzlich noch einen einmaligen Berufsstarterbonus in Höhe von 200 Euro.

Beispiel:
18jähriger Auszubildender zum Verfahrensmechaniker (2.Lehrjahr), Ausbildungsvergütung 650 Euro. Nötiger Monatsbeitrag für Riester: 13,17 Euro (=158,04 Euro im Jahr). Förderung im ersten Jahr: 154 Euro Grundförderung + 200 Euro Berufsstarterbonus = 354 Euro Gesamtförderung. In diesem Beispiel erhält der Auszubildende mehr als das Doppelte seines Eigenbeitrags als Fördergeschenk. Eine RiesterRente kann also eine sehr lohnende Form der Altersvorsorge sein.

Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie fallen somit mit Ausbildungsbeginn aus der elterlichen Familienversicherung heraus. Da der größte Teil der Leistungen der 145 Krankenkassen in Deutschland über das Sozialgesetzbuch geregelt wird, sind diese Leistungen absolut identisch. Lediglich bei den freiwilligen Leistungen gibt es kleine Unterschiede. Fest steht auf jeden Fall, dass es enormen Bedarf bei der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt. Bedingt durch das normalerweise junge Alter eines Auszubildenden sind die Kosten für Krankenzusatzversicherungsschutz sehr attraktiv. Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zahnzusatz, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen…). Vor allem der Bereich der stationären Zusatzversicherung verdient hier große Aufmerksamkeit. Mit einer stationären Zusatzversicherung wird man in einem Krankenhaus seiner Wahl als Privatpatient behandelt. Auf Wunsch auch vom Chefarzt. Man liegt im Ein-, bzw. Zweibettzimmer und kann die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. Schwere Krankheiten bedeuten lange Ausfallzeiten. Lange Ausfallzeiten gefährden den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung. Je besser die medizinische Versorgung ist, desto wahrscheinlicher ist auch ein schneller Genesungsverlauf.

Während der Ausbildung noch mitversichert?

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch einen Schaden ist eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte ausbrennt. Für die Dauer der ersten Berufsausbildung sind Sie im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Es empfehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Beziehen Sie eine eigene Wohnung, empfehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien inbegriffen ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir den umgehenden Abschluss eines eigenen Vertrags.

Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in welchem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für deren Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all das auf und macht daher großen Sinn. Auch bei dieser Versicherungssparte sind Sie im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falls Sie die erste eigene Wohnung bzw. ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort beziehen, sollten Sie diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre Rechtsschutzversicherung mit einschließen, wenn Ihre Familie bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso wäre zu prüfen, ob Ihr erster PKW mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!

Zum Ausbildungsbeginn belohnen sich junge Leute vermutlich mit dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto. Leider zeigen die Statistiken, dass junge Fahrer um ein Vielfaches häufger Unfälle im Straßenverkehr verursachen, als dies bei Personen mit mehrjähriger Fahrerfahrung der Fall ist. Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die ein Fahranfänger für seine KFZ-Versicherung zahlen muss. Um die Kosten hier gering zu halten, empfehlt es sich, Zulassung und Versicherung des Wagens auf einen Elternteil laufen zu lassen. Gibt es bei Ihnen evtl. noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser oft noch genutzt werden. Haben Sie den Führerschein schon ein paar Jahre, lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Sie erhalten jedoch nie mehr schadenfreie Jahre, als Sie selbst seit Führerscheinausstellung hätten erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist normalerweise nicht nötig, da die bereits oben thematisierte Unfallversicherung auch im Straßenverkehr greift. Verursachen Sie einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf.

Ihre Hausratversicherung deckt in erster Linie den Hausrat an Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort ab. Da die versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung nicht dem Versicherungsnehmer persönlich gehören müssen, besteht auch für Ihr Eigentum in der Wohnung Ihrer Eltern Versicherungsschutz. Teil der Leistungen einer Hausratversicherung ist auch die sogenannte Außenversicherung. Diese bietet vorübergehend auch außerhalb Ihres Wohnsitzes Versicherungsschutz. Es kann sein, dass die Hausratversicherer Ihrer Eltern die ggf. von Ihnen bezogenen Räume noch nicht als gegründeten eigenen Hausstand wertet – der Hausrat, den Sie in der „eigenen Bude“ haben, wäre dann grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung mitversichert. Dies muss im Vorfeld aber mit dem Versicherer besprochen und auch schriftlich bestätigt werden. Wichtig ist dann auch auf die geltenden Summenbegrenzungen zu achten. Üblicherweise sind 10 % der Versicherungssumme Ihres Hausratversicherungsvertrags versichert (oft noch auf 10.000 bis 12.000 Euro begrenzt). Sollte der Neuwert der Einrichtung diese Summe übersteigen, empfehlt sich der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

Die Glasversicherung zählt zu den nicht unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie die Tür Ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müssten Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert.

In der Ausbildung sind Sie nun während der Arbeits- und Berufsschulzeit und auf den Wegen hin und zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Deren Leistungen sind in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufzukommen; auch für Rehabilitationskosten, die daraus entstehen. Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens 20 %-igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht sie gar keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten Unfallversicherung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen
normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit und Schule) gilt. Außerdem leistet die private Unvallversicherung bereits bei einer 1 %-igen Invalidität und kann hinsichtlich der gewünschten Leistungen angepasst werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch ein spezielles Sportgerät fallen. Besteht bereits eine private Unfallversicherung für Ihre Eltern, in der auch Sie mit abgesichert sind, sollte die Berufsgruppe überprüft werden, in der Sie nun tätig sind. In der Regel können Sie nur bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif versichert werden bzw. versichert bleiben. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss eine Anpassung an die korrekte Berufsgruppe erfolgen. Handwerklich tätige Personen müssen, bedingt durch ihr höheres Unfallrisiko, einen höheren Beitrag zahlen. Wichtig ist auch, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen – und diese nicht zugunsten eines niedrigeren Beitrags zu senken. Eine Versicherung muss immer einen konkreten Zweck erfüllen können.

Neben der Altersvorsorge spielt auch das Thema Vermögensaufbau eine wichtige Rolle. Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen sind hierfür ein guter erster Baustein. Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (Alleinstehende: 20.000 Euro bzw. 17.900 Euro bei wohnwirtschaftlicher Anlage), die von einem Auszubildenden normalerweise noch nicht erreicht werden, erhält man eine Arbeitnehmersparzulage als Förderung der Anlage. Die beiden gängigsten auf diese Art geförderten Sparformen sind der Bausparvertrag und der Fondssparplan. Beim Bausparvertrag werden auf maximal 470 Euro Sparbeitrag im Jahr 9 % Arbeitnehmersparzulage gezahlt, beim Fondssparplan sind es 20 % auf max. 400 Euro Sparbeitrag. Bedingt durch diese recht üppige Unterstützung des Sparbestrebens, machen Vermögenswirksame Leistungen auch dann Sinn, wenn sich der Arbeitgeber nicht mit einem Zuschuss daran beteiligt. Nach einer siebenjährigen Vertragslaufzeit kann ein solcher Vertrag dann ohne Zweckbindung ausbezahlt werden. Die Einschränkungen der Verwendbarkeit, die es bei der Wohnungsbauprämie gibt, ist hier nicht vorgesehen.

Evtl. haben Eltern, Großeltern oder andere Verwandte einen kleinen Sparvertrag oder eine Ausbildungsversicherung für Sie abgeschlossen. Solche Verträge werden in der Regel um die Aufnahme einer Berufsausbildung herum fällig und ausbezahlt. Machen Sie sich bitte Gedanken, wofür das Geld verwendet werden soll. Finanzielle Rücklagen entspannen die Lage für die Dauer einer Jobsuche nach der Ausbildung. Für die Wiederanlage eignen sich verschiedene Finanzprodukte. Lassen Sie uns zu gegebener Zeit darüber sprechen.

Unterlagen für Sie