Patienten setzen ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für deren Wohl. Selbst mit langjähriger Berufserfahrung ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Missgeschick passieren kann. Ein Mal falsch gehandelt, ein Mal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch.Eine Berufshaftpflicht stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Während der Behandlung einer Patientin bricht die Massageliege plötzlich zusammen. Ungebremst schlägt die Patientin mit der Nase auf dem Fliesenboden auf. Für die in Folge des Unfalls gebrochene Nase fordert sie Schmerzensgeld.

Bei einer Akupunkturbehandlung verletzt der Heilpraktiker versehentlich die Lunge eines Patienten. Dadurch kommt es zu einem Pneumothorax. Nach Genesung klagt der Patient auf Schadenersatz

Bei einer Nagelbehandlung schneidet eine Fußpflegerin zu tief und verletzt einen der großen Zehen Ihrer Patientin. Aufgrund der Diabetes der Patientin will die Wunde trotz Behandlung nicht heilen. Sie entzündet sich und wird nekrotisch. Der Zeh muss amputiert werden. Die Angehörigen der Patientin drängen, auf Schadenersatz zu klagen.

In einem ambulanten Pflegedienst geht es aufgrund der Elternzeit einer Kollegin deutlich hektischer zu, da noch keine Schwangerschaftsvertretung gefunden wurde. Dadurch bleibt nur sehr wenig Zeit für die Betreuung der einzelnen Patienten. Bei einer Patientin, die u. a. an Parkinson erkrankt ist, wird so beim Stellen der Medikamente etwas wichtiges Übersehen. Der verschreibende Hausarzt hat zur Minderung der Kosten Tabletten mit doppeltem Wirkstoffgehalt verschrieben – mit ausdrücklichem Hinweis, dass nur eine halbe Tablette pro Verabreichung gegeben werden darf. So wurden ganze Tabletten bereitgestellt, was zu einer Übermedikamentierung der Patientin führte, die Halluzinationen verursachte. Die Diagnose wird im Krankenhaus gestellt, in dem die Patientin nach einem schweren Sturz behandelt werden muss. Es folgt eine Schadenersatzklage.

In einer logopädischen Praxis wird abends vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten. Durch die steigende Hitzeentwicklung schmort das Plastik der Maschine. Zunächst brennt nur die Kaffeemaschine, anschließend die Küche, dann breitet sich das Feuer weiter aus. An den gemieteten Praxisräumen entsteht ein Schaden in fünfstelliger Höhe.

Nähere Infos

Diese Versicherung ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen ein absolutes Muss.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen(Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Hier sind die Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die Dauer maßgeblich dafür, ob Verischerungsschutz besteht oder nicht.

Die Höhe der Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung sollte sich immer nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers richten. Durch die direkte Tätigkeit am Menschen sollte sie nicht unter 3 Mio. Euro gewählt werden.