Zeigen Sie soziale Verantwortung
Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig!
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demografischen Wandel. Wir werden immer älter, gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein und der sogenannte Generationenvertrag funktioniert nicht mehr.
Das Ergebnis: die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen, und das möglichst frühzeitig.
Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge. Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige Vorteile.
Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Neben Pensions- und Unterstützungskassen ist vor allem die Direktversicherung weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.
Weitere Informationen
Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Dabei sind Sie als Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Ihr Arbeitnehmer als versicherte Person bezugsberechtigt. Es wird unterschieden zwischen der arbeitnehmerfinanzierten und der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung.
Hierbei erteilt der Arbeitgeber eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er kann dies bei seinem bevorzugten Versicherungsunternehmen tun oder er überlässt die Wahl seinem Mitarbeiter. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von einer Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten, es können sogar Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingespart werden!
Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bestimmen Sie, ob und wie viel Sie in eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter einzahlen wollen. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren so die Steuerlast Ihres Unternehmens. Auch Mischformen sind möglich. Sie können sich als Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem Sie einen Zuschuss in die Direktversicherung des Mitarbeiters einfließen lassen.
Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert. Dazu müssen Sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen, es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung vollständig steuerfrei. Zusätzlich können weitere 1.800 EUR steuerfrei eingebracht werden, wenn für den Arbeitnehmer noch keine pauschalversteuerte Direktversicherung oder Pensionskasse besteht.
Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Auch bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der bAV angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus.
Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenz zur GRV sozialversicherungsfrei. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen dadurch Sozialversicherungsbeiträge.
Ein Tipp: Erhöhen Sie die künftige Rente Ihrer Mitarbeiter, indem Sie z.B. einmal im Jahr die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Sonderzahlung in die Direktversicherung einzahlen. Bei Rentenbezug ergeben sich ebenfalls keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Die Leistung erhält der künftige Rentner direkt vom Versicherungsunternehmen.
Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechts bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Handelt es sich um eine Arbeitgeberfinanzierung, entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit.
Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag.
- Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
- Der Arbeitnehmer kann den Vertrag aus eigenen Beiträgen weiter finanzieren.
- Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.
- Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.
- Rechtsanspruch erfüllt: Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
- Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung: Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.
- Mittel zur Mitarbeitergewinnung: Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersversorgung eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr als z.B. ein Firmenwagen.
- Bilanzneutral und gut kalkulierbar: Eine Direktversicherung verhält sich bilanzneutral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert werden. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig.
- Ersparnis: Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge auf die abgeführten Beiträge zur Direktversicherung bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV. Beiträge, die Sie als Arbeitgeber freiwillig zuschießen, sind Betriebsausgaben.
- Flexible Produktauswahl: Sie bzw. Ihr Mitabeiter können aus einer Vielzahl von Direktversicherungstarifen wählen, von klassischer Kapitalanlage bis Anlage in Fonds.
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter interessant, nicht nur für “Besserverdiener”. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der bAV eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Rente aufzubessern.
- Tarifverträge: In vielen Branchen ist die bAV bereits in den Tarifverträgen geregelt. Sie sollten sich daher ggf. vorab informieren, ob auch für Ihr Unternehmen tarifvertragliche Regelungen gelten.
- Minijobrente: Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sogenannte Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 450 EUR im Monat nicht überschreiten.
- Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen: Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen etc.) belasten den Arbeitnehmer mit Steuern und Sozialabgaben. Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur bAV. Die Arbeitnehmer sparen dadurch Steuern und Sozialabgaben, was wiederum das Nettogehalt erhöht. Auch als Arbeitgeber sparen Sie Sozialabgaben, die Sie über einen “kostenneutralen” Zuschuss an die Arbeitnehmer weitergeben können.
- Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
- Imageverbesserung
- Motivation und Mitarbeiterbindung
- Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
- Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Zuschüsse
- Einsparen von Sozialversicherungsbeiträgen
- Bilanzneutral und gut kalkulierbar
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Flexible Produktauswahl
- Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters
- Steuerlich geförderte Altersvorsorge
- Individuelle Gestaltung möglich
- Beiträge sind bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei
- Nachgelagerte Besteuerung
- Auch für kleine Beiträge gut geeignet
- Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden.