Die D&O (Directors and Officers)-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweils versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- als auch im Außenverhältnis.
So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma, sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z.B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werdne können.
Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von der Größe, amtlichen Notierung oder der Aktionärszusammensetzung einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezugs.