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Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum LKW – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses etc. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem PKW ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen PKW gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 EUR geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeugs musste er 2.500 EUR aus eigener Tasche bezahlen, da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.

Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich, durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug.

Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein in die Windschutzscheibe, diese reißt. Der Schaden betrug ca. 450 EUR.

Eine Gruppe von Arbeitern eines Malerbetriebs erledigt Arbeiten in einem Geschäftshaus. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Transporter der Firma viele kleine Dellen verursachten. DIe Schadenhöhe wurde auf 1.750 EUR geschätzt. Da die Firma keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste sie für den Schaden selbst aufkommen.

Der LKW-Fahrer Herr H. steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen LKW in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte, um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem LKW gehen will, entdeckt er den Diebstahl des Fahrzeugs. Er informiert sofort die Polizei, die Fahndung blieb jedoch leider erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000 EUR, die durch die Teilkasko erstattet wurden.

Nähere Infos

Für alle Unternehmen und Freiberufler, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen.

Je nach Deckungsumfang (abhängig vom Versicherer) können Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Insassenunfall, Schutzbrief und Fahrerschutz versichert werden. Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz noch um Rabattschutz und GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge.

  • Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Sachverständigenkosten
  • Teilkasko: Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen Dritter
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten etc.
  • Insassenunfall: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend alle Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt

Im Fall einer Teil- oder Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeugs erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung (für Leasingfahrzeuge) wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, ist unerheblich. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich.

Bei einer Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. EUR versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. EUR pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Diese Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus.

  • Unfallversicherung: Mitarbeiter, die viel auf der Straße unterwegs sind, sind einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Übernehmen Sie soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und sichern Sie diese für den Fall der Fälle ab. Eine Gruppenunfallversicherung mindert die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen
  • Verkehrs-Rechtsschutz: Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot des Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einem Verkehrsrechtsschutzvertrag übernommen. Auch viele andere Streitigkeiten, die sich aus Ihrem Fuhrpark ergeben, sind hierüber versichert.
  • Werkverkehrsversicherung: Schäden an Ihrem Fahrzeug sind über eine Kaskoversicherung abdeckbar. Diese kommt aber nicht für transportierte Ware, Werkzeuge oder sonstige mitgeführte Arbeitsgeräte auf, wenn diese bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen. Auch Bremsschäden oder Diebstahl werden von einer solchen Versicherung übernommen. Für jedes Unternehmen, das Werte transportiert, ist eine solche Versicherung sinnvoll.