Auf ins gemeinsame Leben

Sie wollen mit Ihrem Partner in einen neuen Lebensabschnitt starten und zusammenziehen? Trotz der ersten aufregenden Zeit sollten Sie dabei auch an Ihre Versicherungsangelegenheiten denken, denn hier gibt es einiges zu beachten. Überprüfen Sie unbedingt Ihre Versicherungen, denn Sie können bares Geld sparen; es kann jedoch auch möglich sein, dass Sie den einen oder anderen Versicherungsschutz entsprechend anpassen müssen. Beim Zusammenlegen von zwei Haushalten können Sie schnell Gefahr laufen, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Bei einem Umzug sollten Sie außerdem daran denken, Ihre Versicherungen hiervon zu informieren. Teilen Sie allen Gesellschaften Ihre neue Adresse mit. Achtung: In den meisten Fällen ändern sich auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen, die Wohneigentum etc. absichern.

Versicherungen checken und anpassen

Die To-do-Liste von Paaren, die zusammenziehen, ist lang. Welche Lampe kauft man für das Badezimmer? Welchen Internetanbieter wählt man für die neue Wohnung? Versicherungen werden dabei oftmals hintenan gestellt. Folgende Policen sollten Sie sich aber unbedingt genauer anschauen und gegebenenfalls mit uns gemeinsam anpassen.

Diese Versicherung sichert Ihr Hab und Gut ab – also alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Wenn Ihre Möbel, elektronischen Geräte oder andere Einrichtungsgegenstände beispielsweise durch einen Brand beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, dann kümmert sich Ihre Hausratversicherung um diesen Schaden.
Auch Ihre Hausratversicherungen können nun „zusammenziehen“. Denn als Paar, das in eine gemeinsame Wohnung zieht, genügt eine Hausratversicherung. Prüfen Sie, wer von Ihnen beiden die ältere Police hat, denn der älteste bestehende Vertrag hat „Überlebensrecht“.
Die Versicherung kann dann problemlos an die neue Wohnung angepasst werden. Hierbei sollten Sie auf jeden Fall Ihre Versicherungssumme dahingehend prüfen lassen, ob diese noch ausreichend ist. Ziehen Sie beispielsweise in eine größere Wohnung, könnten Sie sonst schnell unterversichert sein. Lassen Sie Ihre Versicherungssumme also gegebenenfalls anpassen. Die neue Wohnfläche ist hierbei in Quadratmetern anzugeben. Die ältere Hausratpolice kann in der
Regel problemlos gekündigt werden. Für die Dauer des Umzugs greift Ihre Hausratversicherung sowohl für die alte als auch die neue Wohnung. So sind Sie auch während des Umzugs komplett abgesichert. In der Regel greift diese Übergangslösung für einen Monat.
Gut zu wissen: Hat das Paar generell nur eine Hausratversicherung, so ist das Hab und Gut des Partners in der neuen Wohnung hier automatisch mitversichert. Aber auch hier gilt es, die Versicherungssumme zu prüfen.

Auch Ihre Haftpflichtversicherungen lassen sich zusammenlegen. Hierfür muss der Partner in die Police nachgetragen werden. Dies können wir problemlos für Sie übernehmen; die Prämien sind dann natürlich günstiger. Der einzige Nachteil ist hierbei jedoch: Schäden, die sich das Paar gegenseitig zufügt, sind mit einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung in der Regel nicht mitversichert. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie auch Ihre Haftpflichtversicherungen
zusammenlegen wollen. Am besten versichert sind Sie mit getrennten Haftpflichtpolicen.

Ihr Vorteil: Bei einem Gerichtsstreit müssen Sie sich keine Sorgen um anfallende Anwalts- und Gerichtskosten machen, denn diese werden vom Versicherer übernommen – egal, ob Sie Streit mit Ihrem Vermieter, Arbeitgeber oder Unfallgegner haben. Auch bei der Rechtsschutzversicherung kann der Partner in die bestehende Police aufgenommen werden. Bei den meisten Versicherern ist dies auch ohne Heirat möglich und es genügt eine Partnerschaft. Die Voraussetzung hierfür ist das gemeinschaftliche Zusammenleben in einer Wohnung. Um Ihren Partner mitzuversichern oder Ihre erste Rechtsschutzversicherung abzuschließen, dürfen Sie jederzeit gerne auf uns zukommen!

Sofern Sie neben der Wohnung eventuell auch noch ein Auto teilen, kann dies Auswirkungen auf die Prämie und Ihren Versicherungsschutz haben. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft sind meist prämienneutral mitversichert. In jedem Fall sollten Sie Ihrem Versicherer immer weitere Kfz-Nutzer mitteilen. Gerade, wenn sich der zusätzliche Fahrer noch im „kritischen Alter“ befindet, kann auch die Kfz-Versicherung sehr viel teurer werden.

Wechseln Sie jedoch Ihren Wohnort, so hat dies meist auch Auswirkungen auf Ihren Kfz-Beitrag – aus zweierlei Gründen: Zum einen ist der Beitrag von der regionalen Einstufung Ihres Wohnorts abhängig. Ziehen Sie in eine andere Stadt, kann ihr Beitrag teurer, aber eventuell sogar günstiger werden. Zum anderen ändert sich mit einem Wohnortwechsel meist auch der Arbeitsweg. Fahren Sie deutlich länger oder kürzer als vorher zur Arbeitsstelle, können Sie dies unter der
jährlichen Fahrleistung Ihres Autos angeben. Die jährliche Fahrleistung hat mitunter großen Einfluss auf Ihren Beitrag. Bedenken Sie also diese Veränderungen bei einem etwaigen Umzug.

Diese Versicherung ist explizit und ausschließlich auf den Todesfall ausgelegt. Der Versicherer schüttet im Todesfall die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Diese muss natürlich ausreichend hoch sein, um laufende Verpflichtungen zu begleichen respektive einen finanziellen Schutzschirm zu schaffen. Spätestens beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie oder wenn ein Kind unterwegs ist, sollten Sie auf diesen wertvollen Schutz nicht mehr verzichten.
Mit einer Risikolebensversicherung können Sie sich als Paar gegenseitig absichern. Man wünscht es zwar niemandem, aber trotzdem passieren schwere Unfälle, Krankheiten oder andere Umstände, die zu einem frühzeitigen Ableben führen, immer wieder. Daher: Sichern Sie Ihren Partner für die finanziellen Folgen Ihres Todes ab!
Tipp: Da Unverheiratete im Vergleich zu Eheleuten nur einen winzigen Freibetrag für die Erbschaftssteuer haben, empfiehlt sich eine gegenseitige Absicherung „über Kreuz“: Sie sind Versicherungsnehmer eines Vertrags und Ihr Partner die versicherte Person; das Bezugsrecht läuft auf Sie. So kommt es im Todesfall Ihres Partners zu einer steuerfreien Versicherungsleistung. Ihr Partner macht ebenfalls einen Vertrag, bei dem es umgekehrt gemacht wird. So fällt nie Erbschaftssteuer an. 

Auch bei der Unfallversicherung genügt prinzipiell eine gemeinsame Police. Hier ist aber der Preis ausschlaggebend. Einige Versicherer bieten Rabatte an, die einen gemeinsamen Vertrag letztendlich günstiger machen. Es gibt jedoch auch Versicherer, bei denen Einzeltarife im Endeffekt preiswerter sind. Zudem lassen sich Einzelverträge flexibler an die Lebensumstände anpassen. Da für gewöhnlich nur eine Person Versicherungsnehmer ist, erhält diese auch z. B. die Invaliditätsleistung für den mitversicherten Partner. Diese leitet er natürlich für alle nötigen Anschaffungen etc. weiter. Und dann wird Schenkungssteuer fällig. Auch hier sind Unverheiratete gegenüber Eheleuten hinsichtlich des Steuerfreibetrags im Nachteil.
Man kann das Problem nun derart lösen, dass generell jeder Erwachsene einen eigenen Unfallvertrag abschließt oder aber man berücksichtigt die zu erwartende Steuerlast bei der Höhe der Absicherung. Diese ist ja – von den Höchstsummen eines Versicherers einmal abgesehen – frei wählbar.

Individuelle Versicherungen, so wie sie alle Personenversicherungen bsind, sollten Sie aber nicht immer zusammenlegen. Bei den meisten Personenversicherungen ist das auch schlichtweg nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise ist keine Police von der Stange. Diese Absicherung ist individuell auf die versicherte Person zugeschnitten, weshalb ein Zusammenlegen nicht denkbar ist. Alter, Beruf, Einkommen, die gewünschte Rente sowie der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sind hier ausschlaggebend.

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Doch wenn man sie schon nicht gänzlich vermeiden kann, dann sollte man sie wenigstens mithilfe einer Wohngebäudeversicherung finanziell absichern. Ziehen Sie gemeinsam von der Wohnung in ein Haus oder vom Haus in ein gemeinsames Haus, gilt es, einige Dinge zu beachten: Anders als bei der Hausratversicherung können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung nicht „mitnehmen“, denn die bestehende Wohngebäudeversicherung geht immer auf den Käufer der Immobilie über. Normalerweise muss der Verkäufer das Versicherungsunternehmen darüber
unterrichten. Verlassen Sie sich jedoch bei einem Hauskauf nicht auf den Verkäufer und übernehmen Sie die Absprache mit dem Versicherer selbst, um auf der sicheren Seite zu sein.