Glasversicherung

Dass Glas zerbechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Geld, das Ihnen unverzüglich zur Verfügung stehen muss. Denn ein Aufschub der Reparatur ist meistens nicht möglich.

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Hausbesitzer feststellen, nachdem er nachts durch ein lautes Geräusch aus dem Schlaf gerissen wurde. Mit Hilfe eines Pflastersteines wurde das Fenster seines Wohnzimmers ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Der Schaden betrug 1.100 EUR.
Durch Temperaturunterschiede und das damit verbundene Dehnungsverhalten von Glasscheiben treten oft Risse auf, welche den Austausch der kompletten Scheiben notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung mussten bereits viele Menschen machen. Die durchschnittliche Schadenhöhe wird auf 450 EUR geschätzt.
Aus Unachtsamkeit stieß eine Hausfrau beim Kehren der Küche mit dem Besenstiel gegen das Küchenfenster. Die Fensterscheibe brach und musste aufgrund der Witterung rasch ausgetauscht werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 EUR geschätzt.
Ein großes Dachflächenfenster eines Hauses wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel durchschlagen. Der Austausch der Glasscheibe gestaltete sich aufgrund der Größe und der Lage des Fensters sehr schwierig. Der Schaden betrug 750 EUR.

Unterlagen und Links für Sie:

Schadenanzeige zur Glasversicherung (PDF)
Glas-Schaden online an uns melden

Nähere Infos:

Sinnvoll ist eine Glasversicherung für alle, deren Gebäude oder Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Gebäudeverglasungen: Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten,Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine und Profilbaugläser.
Mobiliarverglasungen: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
Versicherte Kosten: Kran- und Gerüstkosten, Sonderkosten für die Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern, Sonderkosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen und die Wiederherstellung von Anstrichen
Zusätzliche Einschlüsse: Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten
Versichert sind die im Versicherungsschein angegebenen Miet-, Eigentumswohnungen, Ein-/Zweifamilienhäuser, Appartements und Zweitwohnungen sowie Mehrfamilienhäuser, die mindestens zu 50 % Wohnzwecken dienen.
Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz, d.h. der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind auch diverse Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen.
Glasscheiben sind nur ein Teil des Gebäudes und der Einrichtung. Mauerwerk, Dach und die kompletten Hausratgegenstände stellen große Werte dar, die es abzusichern gilt. Das Gefahrenpotential durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruch ist gewaltig. Für diese Risiken empfehlen wir eine Wohngebäude– und eine Hausratversicherung.