Glasversicherung
Dass Glas zerbechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Geld, das Ihnen unverzüglich zur Verfügung stehen muss. Denn ein Aufschub der Reparatur ist meistens nicht möglich.
Schadenbeispiele aus der Praxis:
Unterlagen und Links für Sie:
Schadenanzeige zur Glasversicherung (PDF)
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Nähere Infos:
Gebäudeverglasungen: Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten,Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine und Profilbaugläser.
Mobiliarverglasungen: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
Versicherte Kosten: Kran- und Gerüstkosten, Sonderkosten für die Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern, Sonderkosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen und die Wiederherstellung von Anstrichen
Zusätzliche Einschlüsse: Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten