Ein “Muss” für jeden Jäger
Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Gefahr, bei einer Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.