Ein “Muss” für jeden Jäger

Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Gefahr, bei einer Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden PKWs. Der Geschädigte machte Schadenersatzansprüche für die Reparatur seines PKW geltend. Der Schaden wurde auf ca. 750 EUR geschätzt.

Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade einen Hasen aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss diesen in die Hand. Der Geschädigte forderte Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Die Kosten wurden auf ca. 3.500 EUR geschätzt.

Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzte von der Leiter. Es brach sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten. Die Kosten wurden auf 1.500 EUR geschätzt.

Der Jagdhund hetzte ein Wildschwein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden. Der Besitzer des Fahrzeugs forderte Schadenersatz für die Reparatur des Fahrzeuges in Höhe von 4.300 EUR.

Beim Abbau eines Hochsitzes wurde versäumt, die Nägel aus dem Baumstamm zu entfernen. Als Waldarbeiter den betroffenen Baum fällten, wurde die Kettensäge durch den Nagel beschädigt. Der Schaden wurde auf 100 EUR geschätzt.

Nähere Infos

Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher, und Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen ab und zieht ggf. auch vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden.

Die Versicherung gilt weltweit. Für Schadensereignisse, die im Ausland vorkommen, gibt es spezielle Bedingungen.

Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Der Umgang mit Waffen, schwieriges Gelände, wilde Tiere usw. erhöhen das Risiko eines Unfalls enorm. Um nach einem Unfall des nötige Kapital für Umbauten von Kfz, Wohnung und ähnlichem zur Verfügung stehen zu haben, ist der Abschluss einer ausreichenden Unfallversicherung sinnvoll.