Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsinhaltsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver. An einer Bogenoffsetmaschine fiel während des Betriebs ein Schraubenschlüssel in das Druckwerk. Dadurch wurden der Druckzylinder und die Lagerzapfen beschädigt.

Auf einer Autobahnbaustelle verbleibt eine Stockzerkleinerungsanlage mit einem nachgeschalteten Sieb über das Wochenende auf der Baustelle. Am Montag stellen die Bauarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest. Die Maschine war nicht gegen Diebstahl versichert, was den Konkurs der Firma zur Folge hatte.

Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichts bricht der vorderste Teil des Teleskopkrans eines Autokrans. Der Schaden wurde nach Abzug der Selbstbeteiligung vom Versicherer ersetzt.

Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbei.

Nähere Infos

Unbedingt notwendig ist die Maschinenversicherung für alle Produktionsbetriebe.

Es können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen, z.B. Kessel. Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Schalt- und Regelanlagen, Transformatoren, Pressen, Scheren, Stanzen, Kompressoren, Pumpen, Öfen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen u.v.m. versichert werden.

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, welche mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Regel-, Mess- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • Bei fahrbaren Geräten: Feuer und, wenn beantragt, Diebstahl

Die Versicherungssumme lässt sich ermitteln aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. Bezugskosten. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung eventueller Rabatte im Schadensfall evtl. zu einer Unterversicherung kommen kann.

Es sollte auch immer darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung mit angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.

Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweichproduktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll. Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden.