Rückrufaktionen kennt man vor allem aus der Kfz-Industrie. Über Kundenanschreiben und über die Medien werden dort Halter eines bestimmten Modells eines bestimmten Fertigungszeitraums in die Werkstatt gebeten, um Nachbesserungen vorzunehmen. Auch Lebensmitteldiscounter tauchen häufiger mit einzelnen Produkten im Fernsehen auf und bitten um Rückgabe oder Umtausch.

Grund für diese Aktivität ist die Produktbeobachtungspflicht, die sich aus der Produzentenhaftung ergibt – und man möchte natürlich auch größeren Schaden abwenden, der durch Schadenersatzansprüche Geschädigter und Imageverlust entstehen kann. Die Kosten dieser Rückrufaktionen können über eine Rückrufkostenversicherung aufgefangen werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Ein Hersteller von Fernsehgeräten stellt bei Qualitätsprüfungen fest, dass ein Teil der Produktion von Fernsehgeräten der Serie Blanus, die über den Zeitraum von zwei Jahren hergestellt worden waren, mangelhafte Lötstellen aufweisen. Diese können zur Überhitzung des Gerätes mit Brandgefahr und somit zu erheblichen Personenschäden führen. Da die betroffenen Besitzer weder dem Hersteller noch dne Händlern ode Verkaufsgeschäften bekannt sind, muss zur Abwendung der Gefahr eine Rückrufaktion durchgeführt werden. Mit Zeitungsinseraten und Radiodurchsagen werden die Käufer aufgefordert, die Geräte zur Überprüfung bei ihrem Händler abzugeben

Ein Spielzeughersteller wird von einem Händler darauf aufmerksam gemacht, dass sich bei einer von ihm produzierten Teddybärserie die Augen beim Spielen lösen. Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Augen verschlucken und daran ersticken. Der hersteller fordert daraufhin in einer Rückrufaktion zur Rückgabe der Teddybären auf

Ein Lebensmitteldiscounter stellt bei Stichproben fest, dass bei einer bestimmten Charge von Mandelkernen eine Salmonellenverunreinigung vorliegt. Im Rahmen einer Rückrufaktion fordert der Discounter seine Kunden zur Rückgabe der betroffenen Packungen auf.

Ein Möbelhersteller wird von einem Kunden angeschrieben, dass bei einem von ihm produzierten Stuhl der Übergang von Lehne zu Sitzfläche bereits bei leichter Überlastung brechen kann. Der Kunde prellte sich beim Sturz vom Stuhl den Steiß. Um die Verletzungsgefahr für weitere Kunden einzudämmen, startet der Hersteller eine Rückrufaktion.

Eine Ladenkette für Sportartikel importiert einen größeren Posten Trikots aus China. Sehr bald nach den ersten Verkäufen melden sich Kunden, die nach dem Tragen beim Sport massive Hautreizungen erlitten, die dermatologisch behandelt werden müssen. Vermutlich sind chemische Verunreinigungen des Gewebes die Ursache dafür. In einer Rückrufaktion werden Kunden zur Rückgabe der Trikots aufgefordert.

Nähere Infos

Für alle Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler von Waren, die ein Rückrufrisiko in sich bergen, durch die also das Risiko eines Personenschadens bestehen kann. Die Pflicht zum Rückruf ergibt sich aus der gesetzlichen Produzentenhaftung bzw. aus der daraus resultierenden Produktbeobachtungspflicht eines Herstellers. Als solcher muss man Verkehrssicherungspflichten erfüllen, zu denen auch zählt, in den Markt gebrachte Produkte nach der Auslieferung auf Fehler und Mängel zu beobachten.

Eine Rückrufkostenversicherung übernimmt die Kosten, die aud durchgeführten Rückrufaktionen entstehen. Hierunter fallen sowohl eigene Rückrufe wie auch Fremdrückrufe, aus denen Regressforderungen gestellt werden.

Versichert sind ausschließlich die Vermögensschäden, die einem Unternehmen daraus resultieren, dass ein Produkt zurückgerufen werden muss (z.B. Aufrufe in den Medien, Schreiben an bekannte Kunden, Transportkosten etc.). Wichtig dabei ist, dass der Rückruf der Vermeidung von Personenschäden dienen muss. Damit folgt die Versicherung der gesetzlichen Vorlage, die einen Rückruf als letzte Möglichkeit zur Abwehr von Personenschäden vorsieht.

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe der Höhe nach als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigigung übernommen.

  • Benachrichtigung der Händler und Endverbraucher sowie Aufrufe in den Medien
  • Vorsortierung der betroffenen und gesuchten Produkte
  • Transporte zurück zum Werk oder zu benannten Sammelstellen
  • Überprüfung der Produkte
  • Zeitweilige Zwischenlagerungen
  • Aus- und Einbau von Produktteilen
  • Reparaturen der Produkte
  • Beseitigung und Vernichtung der Produkte
  • Ablauf- und Erfolgskontrolle der Rückrufaktion