Gemeinsam durch die schwere Zeit
Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schmerzhaft, doch die Liebe zum Verstobenen bleibt. Wir bedauern diesen Verlust zutiefst und sprechen Ihnen unser aufrichtiges Mitgefühl aus. Es ist schwer, bei einem solchen Anlass tröstende Worte zu finden, aber in dieser Zeit möchten wir Sie nicht alleine lassen, sondern Ihnen zur Seite stehen, um Ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen.
Es ist schwierig, bei einem Sterbefall einen kühlen Kopf zu bewahren. Die wenigsten möchten sich während eines solchen Gefühlschaos mit Finanzfragen und Versicherungen beschäftigen. Dennoch gibt es wichtige Dinge, um die sich Angehörige nach einem Todesfall kümmern müssen. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte aufgelistet.
Direkt nach dem Todesfall
Zuallererst müssen Sie einen Arzt – in den meisten Fällen ist das der Hausarzt – verständigen. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, dann rufen Sie den Notarzt. Bei einem Sterbefall in der Klinik übernimmt er für Sie diese Formalität. Der Arzt stellt den Totenschein aus, mit dem Sie später die Sterbeurkunde beantragen können.
Innerhalb von 24 bis 36 Stunden muss in Deutschland der Verstorbene in die Leichenhalle des Bestatters oder ein Krematorium überführt werden.
Benachrichtigen Sie nahestehende Angehörige. Familie und Freunde können die emotionale Belastung etwas mildern, Sie im Alltag unterstützen und Ihnen bei der Planung der Bestattung helfen.
In den ersten Tagen nach dem Todesfall
Falls Sie ein Testament finden, müssen Sie es dem Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen zukommen lassen.
In der Regel muss der Versicherer innerhalb von drei Tagen nach Eintritt des Todes benachrichtigt werden, wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Steht Ihnen eine Todesfallleistung einer Unfallversicherung zu, so muss der Todesfall innerhalb von 48 Stunden dem jeweiligen Versicherer gemeldet werden. Auch im Falle des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung muss die Versicherung in Kenntnis gesetzt werden. Die Versicherer prüfen
anschließend die Todesursache. Melden Sie den Todesfall zu spät, können eventuell Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme auftreten. Ein Telefonat genügt als erste Auskunft. Benötigte Dokumente können Sie nachreichen.
Nach dem Eintritt des Todes haben Sie drei Werktage Zeit, um die Sterbeurkunde zu beantragen. Dafür benötigen Sie:
• Totenschein
• Personalausweis
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners (individuell nach Familienstand
des Verstorbenen)
Das Standesamt am Sterbeort ist zuständig für das Ausstellen der Sterbeurkunde.
Tipp: Lassen Sie sich das Dokument gleich in mehrfacher Ausfertigung aushändigen, denn Sie benötigen es bei vielen Ämtern und Unternehmen.
In allen erbrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie sich auch als rechtmäßiger Erbe ausweisen können. Dafür benötigen Sie in der Regel einen Erbschein. Diesen bekommen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Das Prozedere kann mehrere Wochen dauern und Kosten verursachen. Deshalb gilt es, sich davor Gedanken zu machen, ob Sie das Erbe antreten oder vielleicht doch ausschlagen wollen. Zeit bleibt Ihnen hierfür sechs Wochen, nachdem Sie von der Erbschaft
erfahren haben.
Diese Dokumente benötigt das Amtsgericht:
• Personalausweis oder Reisepass
• Sterbeurkunde des Verstorbenen
• Testament oder Erbvertrag im Original
• Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben oder vorverstorbenen Erben (falls vorhanden)
• Anschriften aller Erben
Setzen Sie sowohl den Arbeitgeber des Verstorbenen als auch Ihren Arbeitgeber in Kenntnis. Stirbt ein Angehöriger aus nächster Verwandtschaft, steht Ihnen Sonderurlaub zu.
Wohnte der Verstorbene zur Miete, so sollten Sie umgehend die Wohnung kündigen, denn auch nach einem Todesfall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie müssen also die Miete für die Zeit weiterzahlen. Spätestens bis zum dritten Werktag des Monats muss gekündigt werden, damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist fällt. Wurde die Mietwohnung mit einem Ehe- oder Lebenspartner geteilt, so geht das Mietverhältnis auf diesen über.
Mit der Kündigung der Wohnung ist es leider noch nicht getan. Verschiedenste Verträge rund um die Wohnung müssen entweder gekündigt oder auf die im Haushalt lebenden Angehörigen umgemeldet werden. Energieversorger und Beitragsservice (ehemals GEZ) müssen ebenso informiert werden wie Kabelfernseh-, Telefon- und Internetanbieter.
Der Mietvertrag mit einem Pflegeheim endet grundsätzlich mit dem Sterbetag. Natürlich müssen Sie nicht sofort das Zimmer des Verstorbenen räumen. Besprechen Sie die Angelegenheit am besten mit der Heimleitung. Diese ist hier in den meisten Fällen sehr nachsichtig.
Für die Beisetzung gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Fristen, die einzuhalten sind. Die Bestattungsfrist variiert zwischen vier und zehn Tagen. Zur Bestattungsorganisation gehört auch die Entscheidung, ob der Verstorbene im Rahmen einer Erd- oder Feuerbestattung beigesetzt werden soll. Eine Einäscherung in einem Krematorium ist Voraussetzung für eine Feuerbestattung sowie für zwei weitere in Deutschland zulässige Bestattungsarten: die See- und
die Baumbestattung. Nehmen Sie sich für diese Entscheidung Zeit. Womöglich haben Sie auch bereits mit dem Verstorbenen über seine persönlichen Wünsche diesbezüglich gesprochen. Bei der Organisation der Bestattung sollten Sie unter anderem noch folgende Punkte beachten:
• Trauerfeier (Trauerredner, Musik, Trauerhalle)
• Kleidung des Verstorbenen
• vorherige Traueranzeige/Bekanntgabe der Beerdigung
• Verpflegung der Trauergesellschaft
Wichtige Organisationspunkte einer Erdbestattung:
• Friedhofs- und Grabstättenwahl
• Grabnutzungsrechte erwerben
• Sargauswahl
• Blumenschmuck
Versicherungen kündigen nach dem Todesfall
Die meisten Versicherungen erlöschen mit dem Eintritt des Todes der versicherten Person, wie z. B. die Haftpflichtversicherung. Viele Versicherer erstatten die Beiträge ab dem Zeitpunkt, zu welchem sie vom Todesfall in Kenntnis gesetzt worden sind. Daher gilt es, den Versicherer zeitnah zu informieren.
Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers – es sei denn ein rechtmäßiger Erbe übernimmt die Wohnung inklusive der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf ihn über. Ist das nicht gewünscht, muss hier gekündigt werden.
Die Kfz- oder die Wohngebäudeversicherung überträgt sich ebenfalls automatisch auf den Erben des Autos oder des Hauses. Erst wenn das Auto umgemeldet wird, kann auch die Versicherung gewechselt werden. Wollen Sie die Schadenfreiheitsklasse auf sich oder jemand anderen übertragen, sollten Sie auch hier zeitnah handeln. Bei den meisten Anbietern haben Sie hierfür nur zwölf Monate ab dem Tod des Angehörigen Zeit, mitunter gar nur sechs.
Auch die Krankenkasse müssen Sie vom Todesfall in Kenntnis setzen. Hierzulande ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Melden Sie den Verstorbenen also bei der Kranken- und Pflegeversicherung ab und geben Sie die Krankenversicherungskarte an den Versicherer zurück. Besonders zu beachten gilt es, dass mit dem Tod des Hauptversicherten auch die Familienversicherung seiner Angehörigen endet. Diese haben jedoch den Vorteil, dass sie aufgrund der
Krankenversicherungspflicht weiterhin einen Versicherungsschutz genießen. Indes sollten sich Familienversicherte bei ihrer Krankenkasse informieren, wie sie zukünftig versichert sind.