Mit Sack und Pack ins neue Zuhause

Bei einem Wechsel des Wohnsitzes schwirren einem womöglich Tausende Sachen im Kopf herum: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu den Rundfunkbeiträgen – jedoch wohl kaum die eigenen Versicherungsangelegenheiten. Aber genau diese sollten Sie bei einem Umzug nicht vernachlässigen.

Bei einem Umzug läuft man schnell Gefahr, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung Ihrer Versicherungen ist daher ratsam.

Bei einem Umzug sollten Sie außerdem daran denken, Ihre Versicherer darüber zu informieren. Teilen Sie allen Gesellschaften Ihre neue Adresse mit. Aber Achtung: In den meisten Fällen ändern sich auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen, die Wohneigentum etc. absichern. Zudem sollten Sie nicht vergessen, gegebenenfalls den Versicherungsunternehmen Ihre neue Bankverbindung mitzuteilen. Müssen Sie ein neues Konto eröffnen, dann teilen Sie auch dies bitte dem Versicherer mit.

Versicherungen, die sich ändern

Der Wechsel Ihres Wohnortes hat in den meisten Fällen auch Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag. Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist der Beitrag von der Postleitzahl Ihres Wohnortes abhängig. Ziehen Sie also in eine andere Stadt, so kann Ihr Beitrag teurer, aber eventuell sogar auch günstiger werden. Zum anderen ändert sich mit einem Wohnortwechsel meist auch der Arbeitsweg. Fahren Sie nun deutlich länger oder kürzer als vorher zur Arbeitsstelle, können Sie dies unter der jährlichen Fahrleistung Ihres Autos angeben. Die jährliche Fahrleistung hat mitunter großen Einfluss auf Ihren Beitrag. Bedenken Sie also diese Veränderungen bei Ihrem Umzug.

Diese Versicherung sichert Ihr Hab und Gut ab – also alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Wenn Ihre Möbel, elektronischen Geräte oder andere Einrichtungsgegenstände beispielsweise durch einen Brand beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, dann kümmert sich Ihre Hausratversicherung um diesen Schaden. Falls Sie schon vor dem Umzug eine Hausratversicherung hatten, dann geht diese problemlos auf Ihre neue Wohnung über. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Natürlich müssen Sie Ihren Versicherer über den Umzug informieren. Während
des Wohnungswechsels genießen Sie in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Dieser ist in der Regel jedoch auf einen Monat begrenzt.
Tipp: Sie sollten im jedem Fall Ihre Versicherungssumme prüfen lassen, ob diese noch ausreichend ist. Ziehen Sie etwa in eine größere Wohnung, so besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Lassen Sie Ihre Versicherungssumme also gegebenenfalls anpassen. Die neue Wohnfläche ist hierbei in Quadratmetern anzugeben.

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens mithilfe einer Wohngebäudeversicherung finanziell absichern. Ziehen Sie von einer Wohnung in ein Haus oder umgekehrt, sind einige Dinge zu beachten: Anders als bei der Hausratversicherung können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung nicht mitnehmen, denn die bestehende Wohngebäudeversicherung geht immer auf den Käufer der Immobilie über. Normalerweise muss der Verkäufer das Versicherungsunternehmen darüber unterrichten. Verlassen Sie sich jedoch bei einem Hauskauf nicht auf den Verkäufer und übernehmen Sie die Absprache mit dem Versicherer selbst, um auf der sicheren Seite zu sein. Tipp: Überprüfen Sie auch hier Ihre Versicherungssumme und passen Sie diese entsprechend an. Die Erfahrung hat gezeigt, dass vor allem in älteren Verträgen die Versicherungssumme nicht korrekt ermittelt wurde. Ebenso sollte geprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht. Neben Feuer sollten Sie mindestens auch die
Gefahren Wasser und Sturm absichern. Ein Wasserleitungsschaden zum Beispiel kann mit allen Nebenarbeiten, Leckortungs- und Trocknungskosten schnell auch fünfstellig werden. Zusätzlich sollten Sie die Elementarversicherung einschließen, um Ihren Versicherungsschutz rund zu machen. Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbrüche sind hier im Schutz inbegriffen.

Weitere bedeutsame Versicherungen

Privathaftpflichtschäden können bei einem Umzug schneller passieren als gedacht. Ein Beispiel: Beim Transport eines Schränkchens aus der alten Mietwohnung bleiben Sie versehentlich an der Zimmertür hängen und beschädigen den Rahmen. Hier kommt Ihre Privathaftpflicht für die Schäden auf, denn diese tritt auch für Beschädigungen von Mietsachen ein. Generell müssen Sie aber Schäden unverzüglich nach Geschehen der Versicherung melden. Das wird bei einer Mängelliste, die beim Auszug vom Vermieter vorgelegt wird, naturgemäß nicht immer passiert sein. Auch ein konkreter Schadenstag wird nicht immer zu benennen sein. Hier sollte also nicht bis zum letzten Tag gewartet werden, um dann alles an den Versicherer zu übergeben. Aufgabe des Versicherers ist die Regulierung von Schäden – und nicht die Renovierung der Wohnung beim Auszug.

Auch bei der Rechtsschutzversicherung gilt es, wie auch bei allen anderen, dem Versicherer rechtzeitig Bescheid zu geben. Was bedeutetrechtzeitig? – Spätestens am Einzugstag. Der Versicherer passt dann die Police an die neuen Wohnverhältnisse an.
Tipp: Besitzen Sie noch keine Rechtsschutzversicherung und wollen mit dem Umzug eine solche abschließen, dann sollten Sie dies am besten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages tun. Denn nur so können Sie bei Streitigkeiten, die sich aus dem Umzug ergeben, auch schon auf Ihre Rechtsschutzversicherung, natürlich mit entsprechendem Einschluss, zurückgreifen. Aber Achtung: Nur wenn Ihre Rechtsschutzversicherung schon mindestens drei Monate besteht, können Sie auch eine Leistung vom Versicherer erwarten.

Besitzen Sie einen Riester-Vertrag, so müssen Sie sich auch bei einem Umzug ins EU-Ausland keine Sorgen über eventuelle Nachteile machen, denn Sie behalten alle Vorteile Ihres Riester-Vertrages bei.

Ihre Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfall- und Krankenversicherung bleiben wie gehabt. Sie müssen nur auch hier Ihrem Versicherer die Adressänderung mitteilen.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Einem Ihrer Helfer fällt beispielsweise der Fernseher aus der Hand und knallt auf den Boden – wer kommt dann für den Schaden auf? Im Prinzip sind Gefälligkeitshandlungen nicht schadensersatzpflichtig. Das bedeutet, dass der Umzugshelfer nicht für den Schaden aufkommen muss, falls er keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Besitzt der Umzugshelfer jedoch eine Privathaftpflichtversicherung, so kommt der Versicherer für etwaige Schäden in der Regel auf. Bei Vorsatz leistet der Versicherer allerdings nicht – und der Umzugshelfer muss den Schaden selbst begleichen.
Aber Achtung: In älteren Haftpflichttarifen waren Gefälligkeitshandlungen noch nicht abgesichert. Vergewissern Sie sich daher bitte vor dem Umzug, ob bei einem möglichen Schaden alle Beteiligten korrekt versichert sind.

Speditionen haften bei Beschädigungen Ihres Umzugsgutes häufig nur begrenzt. Wenn Sie sich gegen dieses Risiko restlos schützen wollen, empfiehlt sich eine Transportversicherung zum Neuwert. Hiermit sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Geht etwa eine wertvolle Vase beim Transport zu Bruch, so dürfte die Haftungsgrenze des Spediteurs schnell überschritten sein. Viele Spediteure schließen auch zerbrechliche, sensible und wertvolle Gegenstände von der Haftung in ihren AGBs von vornherein aus. Ein weiterer Punkt, der zu ungunsten des Umziehenden ausfällt, ist, dass Spediteure nur für Schäden an Gegenständen haftbar gemacht werden können, die sie selbst verpackt haben. Ein nicht fachgerechtes Verpacken Ihrerseits hingegen wird immer die Argumentationsweise der Spedition untermauern. Daher: Schließen Sie eine Transportversicherung zum Neuwert ab. Diese leistet für Schäden, die nicht von der Spedition getragen werden.

Bei einer Trennung ziehen die ehemaligen Partner wohl meistens wieder in eine oder gar zwei neue Wohnungen. Aus einem gemeinsamen Haushalt werden somit erneut zwei eigenständige Haushalte. Daher benötigt auch jeder Haushalt wieder separate Versicherungsverträge. Prüfen Sie daher, welche Versicherungen auf Ihren Namen oder auf den Namen des Ex-Partners laufen. Lassen Sie bei Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung den Wohnort und den Begünstigten entsprechend anpassen oder schließen Sie eine komplett neue Versicherung ab, falls Ihr Ex-Partner Versicherungsnehmer war.

Bei vielen jungen Leuten unter einem Dach kann schnell mal etwas kaputtgehen. Doch wer ist dann für den Schaden verantwortlich? In der Regel haften die Hauptmieter für Schäden, die in der Wohnung entstehen. Als WG-Bewohner empfiehlt sich folglich eine besonders gute Absicherung. Für Studenten gilt es zuvorderst, die Versicherung der Eltern zu überprüfen: Denn wenn man als Student weiterhin bei den Eltern mitversichert ist, dann gibt es keinerlei Probleme. Falls dies jedoch nicht der Fall sein sollte, müssen sich auch Studenten um eine eigene Absicherung kümmern. Von Wichtigkeit bei einem Umzug sind vor allem Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- und gegebenenfalls eine Wohngebäudeversicherung.

Unterlagen für Sie