Selbstbestimmung – auch wenn Sie nicht mehr selbst bestimmen können
Ihr Recht auf Selbstbestimmung
Das Recht auf Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Durch Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit im Alter kann jeder in die Situation geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht regelt, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Ihnen ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht bestmöglich gewahrt bleiben. Die Bestellung eines Betreuers wird von einem für Sie zuständigen Amtsgericht festgelegt. Dieser bestellte Betreuer darf ausschließlich im gerichtlich festgelegten Umfang handeln. Auch die Wünsche des Betroffenen müssen hierbei beachtet werden, wenn diese bekannt sind.
Es empfehlt sich daher, frühzeitig darüber nachzudenken, wem man im Fall der Fälle die Entscheidungsvollmacht erteilen möchte. Auch, welche Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen man ablehnt, sollte man bedenken. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche und Vorstellungen in entsprechenden Verfügungen dokumentieren.
Wir möchten Ihnen hier im Folgenden gerne aufzeigen, für welchen Bereich welche Form der Verfügung nötig ist. Unsere Empfehlung ist es, nichts dem Zufall zu überlassen und Ihren Angehörigen in allen drei Bereichen Verfügungen an die Hand zu geben. Auch für Ihre Angehörigen ist es hilfreich, von Ihren persönlichen Vorstellungen zu wissen. Sprechen Sie daher bitte auch mit diesen, dass Verfügungen bestehen und wo diese zu fnden sind, wenn sie benötigt werden.
Überlassen Sie Entscheidungen über Ihr Leben nicht anderen, vielleicht fremden Menschen. Nur wer sich rechtzeitig kümmert, kann darauf vertrauen, dass man nicht gegen seine Wünsche und Vorstellungen handelt.