Selbstbestimmung – auch wenn Sie nicht mehr selbst bestimmen können

Ihr Recht auf Selbstbestimmung

Das Recht auf Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Durch Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit im Alter kann jeder in die Situation geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht regelt, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Ihnen ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.

Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht bestmöglich gewahrt bleiben. Die Bestellung eines Betreuers wird von einem für Sie zuständigen Amtsgericht festgelegt. Dieser bestellte Betreuer darf ausschließlich im gerichtlich festgelegten Umfang handeln. Auch die Wünsche des Betroffenen müssen hierbei beachtet werden, wenn diese bekannt sind.

Es empfehlt sich daher, frühzeitig darüber nachzudenken, wem man im Fall der Fälle die Entscheidungsvollmacht erteilen möchte. Auch, welche Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen man ablehnt, sollte man bedenken. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche und Vorstellungen in entsprechenden Verfügungen dokumentieren.

Wir möchten Ihnen hier im Folgenden gerne aufzeigen, für welchen Bereich welche Form der Verfügung nötig ist. Unsere Empfehlung ist es, nichts dem Zufall zu überlassen und Ihren Angehörigen in allen drei Bereichen Verfügungen an die Hand zu geben. Auch für Ihre Angehörigen ist es hilfreich, von Ihren persönlichen Vorstellungen zu wissen. Sprechen Sie daher bitte auch mit diesen, dass Verfügungen bestehen und wo diese zu fnden sind, wenn sie benötigt werden.

Überlassen Sie Entscheidungen über Ihr Leben nicht anderen, vielleicht fremden Menschen. Nur wer sich rechtzeitig kümmert, kann darauf vertrauen, dass man nicht gegen seine Wünsche und Vorstellungen handelt.

Die Dokumente

Die moderne Medizin bietet trotz allen Fortschritts auch heute nicht für jedes Krankheitsbild auch eine Heilung. In solchen Fällen ist das Ziel der Behandlung bzw. Therapie oft nur Schmerzlinderung oder ein „am Leben erhalten“. Wohl jeder hat bestimmte Szenarien im Kopf, bei denen er gewisse Behandlungsmethoden ablehnen würde. Egal, ob Sie keine Operation am Gehirn wünschen, lebensverlängernde Maßnahmen kategorisch ablehnen oder aber allen medizinisch möglichen Maßnahmen ausdrücklich zustimmen, die Ihr Leben verlängern: Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihre persönlichen Wünsche. Ihre Motivation für eine bestimmte Entscheidung ist hierbei nicht von Belang und muss nicht mit vermerkt werden.

Gerade in diesem sensiblen Bereich helfen Sie Ihren Angehörigen ganz gewaltig. Zwiegespalten zwischen der Angst vor dem Verlust des geliebten Menschen und dem Wunsch, dass eben dieser Mensch endlich keine Schmerzen mehr haben muss, fühlt sich wohl jede Entscheidung falsch an, die man für einen Schwerkranken trifft. Ein Leitfaden, den Sie selbst verfasst haben, erleichtert es jedem Beteiligten, sich richtig zu entscheiden.

Vollmachten sind dann wichtig, wenn sie gebraucht werden. Manchmal geschieht das plötzlich, manchmal ist das absehbar. In beiden Fällen sind sie eine große Hilfe für die Angehörigen. Das zeigt ein Praxisbeispiel, dass uns vom Dienstleister JURA DIREKT zur Verfügung gestellt wurde:

Alexander Kromer, Innenarchitekt aus Nürnberg: „Von der JURA DIREKT-Idee habe ich in einem Unternehmernetzwerk erfahren. Was mir gefallen hat, ist die Begleitung beim Erstellen und der Service danach. In der Praxis habe ich bestätigt bekommen, dass diese Dokumente optimal sind.“ Nachdem er von JURA DIREKT erfahren hatte, lud Kromer seine Angehörigen zu einem Informationsgespräch mit einem JURA DIREKT-Partner ein. Zuerst erledigten er und seine Mutter die eigenen Vollmachten, später auch der Vater. „Zum Glück hat er das erledigen lassen“, so Kromer, „denn zwei Jahre später brauchten wir seine Vollmachten.“

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen in diesem Druckstück können wir keine Gewähr übernehmen, insbesondere nicht bei steuerrechtlichen Inhalten. Wenden Sie sich ggf. an einen Steuerberater. Bei genannten Leistungs- und Tarifmerkmalen gelten die Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Der Vater erkrankt an einer fortschreitenden Krankheit und wird ein Pflegefall. Als ein kritischer Zustand erreicht war, entschließen sich die Angehörigen, ihn in eine „beschützende Einrichtung“ zu geben. „Mir als Sohn ist das schwer gefallen“, so Alexander Kromer, „geholfen hat mir, dass mein Vater mir über die Vollmacht die Erlaubnis gegeben hatte, Entscheidungen für ihn – in seinem Sinne – zu treffen. Weil die Unterbringung des Vaters als freiheitsentziehende Maßnahme zu sehen ist, wird vom Gericht ein eigener Gutachter bestellt. Der interessierte sich auch für die Vollmachten.

„Der Gutachter meinte“, so Kromer, „er habe so etwas Professionelles noch nicht gesehen.“ Alles sei im Detail bestens geregelt. „Auch das“, so Kromer weiter, „gibt einem die Gewissheit, das Richtige mit dem richtigen Partner getan zu haben.“ Ihm und den Angehörigen geht es jetzt besser, denn sie wissen ihren Vater in guter Obhut und fühlen sich selbst gut abgesichert. Alexander Kromer empfehlt, zusätzlich eine Kontovollmacht ausstellen zu lassen. „Da kann man sich viel Stress ersparen“, so Kromer. Manche Banken akzeptieren unter Umständen eine Vorsorgevollmacht nicht ohne weiteres, so seine Erfahrung. Und das, obwohl das juristisch klar geregelt und durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt ist.

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person Vollmacht zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen, die Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Der Bevollmächtigte kann dann für Sie handeln, ohne dass es weiterer Veranlassungen, wie etwa einer gesonderten Genehmigung, bedarf. Eine amtliche Beglaubigung und der Eintrag bei der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) machen die Vorsorgevollmacht auffndbarer und sorgen für eine unzweifelhafte Klarstellung, dass tatsächlich Sie selbst die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben haben. Für Immobiliengeschäfte sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden.

Vor allem im Alter wird mit zunehmendem geistigen Kräfteverfall auch die Betreuung ein Thema. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon heute festlegen, wen das Gericht zu Ihrem Betreuer bestimmen soll. Ebenso können Sie festlegen, wer auf keinen Fall dazu bestimmt werden soll. Auch inhaltlich können Sie hier Auflagen machen, welche Gewohnheiten zu respektieren sind oder ob Sie im Pflegefall eine Betreuung daheim oder in einer Pflegeeinrichtung wünschen. Eine Aufteilung der Betreuung in verschiedene Bereiche (z. B. Gesundheit, Finanzen etc.) ist ebenfalls denkbar. Sie alleine entscheiden, in wessen Händen Ihre Geschicke liegen sollen, wenn es Ihnen nicht mehr gut genug geht, selbst darüber zu bestimmen. Mit einer Betreuungsverfügung sorgen Sie für klare Verhältnisse.

Mehr Infos

Privatpersonen: Rechtsanwälte empfehlen für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht, bestehend aus

  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht

und wenn es sich um Eltern handelt, einer

  • Sorgerechtsverfügung

Mit dieser können die Eltern die Vormundschaft für Ihre Kinder bei beiderseitigem Ausfall regeln.

Gewerbetreibende: Selbständige, Freiberufler und Unternehmer benötigen zur Absicherung ihres privaten Bereichs ebenfalls die oben genannten Vollmachten. Für die Geschicke der eigenen Firma aber zusätzlich eine

  • Unternehmervollmacht

Im Grunde haben Sie drei Möglichkeiten, Ihre Angelegenheiten mit rechtsverbindlichen Vollmachten zu regeln.

Sie können die Dienste eines Anwalts oder Notars in Anspruch nehmen, der Ihnen die Vollmachten gegen entsprechende Vergütung aufsetzt. So genießen Sie ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Allerdings dürfte es sich hier um die kostenintensivste Lösung handeln.

Sie können auch spezialisierte Dienstleister (wie z.B. JURA DIREKT) mit der Erstellung Ihrer Vollmachten über eine kooperierende Rechtsanwaltskanzlei beauftragen. Hier genießen Sie ebenso hohe rechtliche Sicherheit, die Kosten dürften in aller Regel aber spürbar angenehmer ausfallen.

Zu guter Letzt können Sie sich aber auch selbst um alles kümmern und ihre Vollmachten einfach selbst und ohne die Unterstützung eines Experten aufsetzen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Formulare, zur Patientenverfügung Textvorschläge zum Download an (www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html). An diesen können Sie sich orientieren.