Überlassen Sie nichts dem Zufall!

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmens kosten.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Ein Unternehmen, welches im Baugewerbe tätig ist, nutzt als Informations- und Kommunikationsmittel hauptsächlich das Internet und ein bekanntes E-Mail-Programm. Kriminelle haben sich dies zunutze gemacht und mit aktiven Phishing-Webseiten dem Unternehmen vertrauliche Informationen entlockt.

Eine Kassiererin einer bekannten Supermarktkette unterschlug Gelder aus der Kasse. Sie stellte Leergutbons aus, ohne dass tatsächlich eine Leergutrückgabe erfolgte. Da ihre Kasse immer “stimmte”, wurde der Schwindel über einen längeren Zeitraum nicht erkannt. Bei einer Prüfung durch die Innenrevision flog dann jedoch alles auf.

In einer größeren Rechtsanwaltskanzlei besserte die Personalsachbearbeiterin durch Manipulation ihr eigenes Gehalt auf. Durch Tricks und unter Ausnutzung ihrer Vertrauensstellung verbuchte sie Sonderzahlungen für die Mitarbeiter auf ihr eigenes Konto. Es entstand ein Schaden von 50.000 Euro.

Die Leiterin einer Baumarktfiliale entnahm den Warenbeständen laufend Materialien für den eigenen Hausbau sowie für Dritte, ohne dafür zu bezahlen. Die Geschäftsleitung bemerkte die fehlenden Warenbestände in der Filiale, konnte aber die Ursache nicht finden. Erst als nach einer vorübergehenden Versetzung der fraglichen Filialleiterin das Manko schlagartig geringer wurde und sich an der neuen Wirkungsstätte erhöhte, konnte die Täterin überführt werden. Der entstandene Schaden belief sich auf 15.000 Euro.

Nähere Infos

Für Unternehmen aller Art.

Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen, wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen entstehen.

Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- oder Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung vorgesorgt werden.

Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. das 1,5-fache des Jahresbruttobezugs vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.

Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Hiermit besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.

Schutz vor Veruntreuung verstehen

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