Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskoversicherung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Eine Werbeagentur fertigte für einen Hersteller von Trittschalldämmungen Mustermappen und Prospekte für zwei zeitnah stattfindende Messen an. Den Transport zum Auftraggeber übernahm sie selbst. Auf dem Weg zum Kunden fängt der Wagen wegen einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich schnell im Innenraum des Wagens aus und macht einen großen Teil der Ware unbrauchbar. Die Reparaturkosten am Fahrzeug werden über die Teilkasko erstattet. Der Wert der unbrauchbaren Ware über die Werkverkehrsversicherung.

Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.

Nähere Infos

Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.).

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete usw., bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen des Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, z.B. durch Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höhere Gewalt. Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Je nach Bedarf ist Deckung in Deutschland, den Anrainerstaaten oder ganz Europa möglich.

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.