Firmen-Rechtsschutz
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Die Firma Rehwald Plastic erwarb eine neue Blasdruckmaschine. Bereits nach den ersten Betriebsstunden fällt die Maschine aus. Aufgrund offenbar mangelhafter Verarbeitung hält die Halterung der Pressform dem nötigen Druck nicht stand. Der Hersteller schiebt die Ursache des Problems auf Beschädigungen bei Transport oder Installation. Beides wurde vom Käufer selbst durchgeführt. Nach mehreren Telefonaten und Schriftwechseln möchte die Geschäftsleitung von Rehwald Plastic die Sache zum Anwalt geben, damit Nachbesserung und Nutzungsausfall eingeklagt werden. Der Rechtsschutzversicherer erteilt hierfür eine Deckungszusage.
Bei einer Firma führt das Finanzamt im zwölften Jahr des Geschäftsbetriebs erstmalig eine Betriebsprüfung durch. Dabei werden vor allem die gebuchten Reise- und Bewirtungskosten bemängelt. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Die Firma kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und schaltet einen Anwalt ein. Der Rechtsschutzversicherer gab für die gerichtliche Klärung zuvor eine Deckungszusage, das Ergebnis der Betriebsprüfung wird vor Gericht verhandelt.
Firma Braun sucht nach einem neuen Mitarbeiter für das Controlling. Frau Yildirim wird auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt sie dem Personalchef, dass sie vor kurzem mit ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen wäre. Zuvor hatte sie für zwei Jahre eine ähnliche Anstellung bei einem mittelständischen Unternehmen einer anderen Branche. Diese Stelle hatte sie direkt nach dem Studium erhalten. Firma Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung in der Branche vorweisen kann. Frau Yildirim klagt gegen Firma Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihrem Migrationshintergrund wie auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Der Rechtsschutzversicherer von Firma Braun erteilt Deckungszusage für diesen Fall und kann auch einen spezialisierten Anwalt empfehlen. Die Sache wird vor Gericht verhandelt, die Forderung wird abgewiesen.
Der Pflasterbetrieb Erhardt hat den Hof von Familie Möller neu gepflastert. Für das benötigte Material ging man in Vorleistung. Trotz mehrfacher Mahnung zahlt Familie Möller nicht. Firma Erhardt gibt den Fall daher an das Forderungsmanagement ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt das weitere Mahnwesen bis hin zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung, da die Möllers zu keiner außergerichtlichen Lösung zu bewegen sind. Für diese Dienstleistung entstanden der Firma Erhardt keine gesonderten Kosten.
Eine Buchhandlung veranstaltet einen Mitternachtsverkauf zur Veröffentlichung des neuesten Bandes der Kultbuchserie „Ein Lied von Eis und Feuer“. Unmengen meist kostümierter Fans der Reihe belagern den Laden und den Bereich der Fußgängerzone davor. Da die Entscheidung für diesen Sonderverkauf erst recht kurzfristig fiel, konnte die Genehmigung vom Ordnungsamt nur per Fax eingeholt werden. Leider ist die Genehmigung bei der Bearbeitung der eingehenden Anwohnerbeschwerden dort nicht mehr auffindbar. Gegen den Buchladen wird ein Ordnungsgeld erhoben, das vorgelegte Fax als Eigenproduktion abgetan. Die Sache geht vor Gericht. Für die hier anfallenden Kosten erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, die Buchhandlung erhielt Recht.
Nähere Infos
Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen wollen.
Versichert sind die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Personen (Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer).
Versicherbar sind:
Es empfiehlt sich, vor der ersten Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, können den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Versicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Für einzelne Bausteine der Versicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.