Privathaftpflicht

Die private Haftpflicht ist die bedeutendste Versicherung der privaten Grundvorsorge. Denn wer einen Schaden verursacht, ist per Gesetz dazu verpflichtet, für diesen in vollem Umfang und in unbegrenzter Höhe aufzukommen: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerruflich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Der Schaden betrug 200 EUR.
Während einer Autofahrt „entsorgte“ der Fahrer seine brennende Zigarette, indem er diese aus dem Fenster in Richtung eines Waldes warf. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Fahrer zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Der Schaden betrug 47.000 EUR.
Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoß der Familienvater in Richtung Tor, jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des Nachbarn. Die Schadenhöhe wurde auf 400 EUR geschätzt.
Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war darauf jedoch leider nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter. Dabei zog sich der Freund eine Fraktur des Schulterblatts zu und machte Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Verursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 EUR geschätzt.
Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken erkannte er zu spät eine Joggerin, die seinen Weg kreuzte. Beim Zusammenstoß ist dieser das Handgelenk gebrochen, das Knie wurde stark geprellt. Die Joggerin machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 EUR geschätzt.

Nähere Infos:

Die Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes „Muss“ für jede Privatperson!
Grundsätzlich sind alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden versichert, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privathaftpflicht prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind.  Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden getragen. Besteht die Forderung zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Der versicherte Personenkreis:
  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatten
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Unverheiratete, minderjährige Kinder
  • Volljährige unverheiratete Kinder in Berufs- oder Schulausbildung, Bundesfreiwilligendienst oder Studium bis zum 30. Lebensjahr
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit
Besitzer von Pferden und Hunden sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade weil die Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich als Hunde- oder Pferdebesitzer vor Schadenersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.

Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Unterlagen und Links für Sie:

Produktinformation zur RBMM-Privathaftpflichtversicherung
Schadenanzeige zur Privathaftpflichtversicherung (PDF)
Haftpflicht-Schaden online an uns melden