Privathaftpflicht
Die private Haftpflicht ist die bedeutendste Versicherung der privaten Grundvorsorge. Denn wer einen Schaden verursacht, ist per Gesetz dazu verpflichtet, für diesen in vollem Umfang und in unbegrenzter Höhe aufzukommen: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerruflich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Schadenbeispiele aus der Praxis:
Nähere Infos:
Die Privathaftpflicht prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden getragen. Besteht die Forderung zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Der versicherte Personenkreis:
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Unterlagen und Links für Sie:
Produktinformation zur RBMM-Privathaftpflichtversicherung
Schadenanzeige zur Privathaftpflichtversicherung (PDF)
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