Stellen Sie sich vor: Ihr Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrecht erhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand. Die Folgen für den Betrieb: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Schnell kann es auch zu Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteilen kommen.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Dass der schwere Herbststurm das Lagerdach einriss, war gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung bestand. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.
In der Nacht kam es während der Adventszeit zu einem Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Bis die Räumlichkeiten wieder hergestellt und Ware nachbestellt wurden, kam es zu einer Unterbrechung des Betriebes. Das entgangene Weihnachtsgeschäft sorgte für erhebliche Gewinneinbußen.
In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen die Einrichtung und die Ware, beschmieren die Wände und drehen den Wasserhahn auf. Als am nächsten Tag die Schule beginnt, kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.
Bei einem Automobilhersteller ist ein Brandschaden in der Lackiererei eingetreten, so dass an dem vorgelagerten Karosseriebau einerseits und an den nachgeschalteten Fließbändern andererseits nicht mehr oder nur zum Teil weitergearbeitet werden kann, obwohl dort selbst kein Sachschaden eingetreten ist. Die Lackiererei, der Karosseriebau und die Fließbänder befinden sich auf verschiedenen Versicherungsgrundstücken. Durch die Unterbrechung der Lackiererei und in der Folge- bzw. Wechselwirkung auch die Unterbrechung im Karosseriebau und an den Fließbändern tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein (Wechselwirkungsschaden).
Bei einem Zulieferer für Kabelbäume für die Automobilindustrie tritt ein Brandschaden ein. Dieser führt nicht zu einem Sachschaden beim Automobilhersteller, wohl aber zu einem Ertragsausfall, da zwei Tagesproduktionen nicht ausgeführt werden können (Rückwirkungsschaden).
Nähere Infos
Für alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe und Freiberufler.
Gewinnminderung und -Ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.
Abgedeckt sind Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden
- Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
- Fahrzeuganprall, Rauch und Ruß, Überschallknall
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Die Versicherungssumme für die BU-Versicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zzgl. einer eventuellen Elektronikversicherung.
Darüber hinaus gibt es die so genannte mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Beide können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für z.B. Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des BU-Schadens entstehen.
Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Eine Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung oder ggf. eine Betriebsschließungsversicherung ergänzen den Versicherungsschutz.