Schutz, wo immer Sie spielen

Nach Hochrechnungen gibt es etwa 27 Millionen Bürger in Deutschland, die ein Musikinstrument spielen. Davon dürfte gut ein Drittel Mitglied eines Musikvereins, einer Band oder eines Ensembles sein. Darunter fnden sich auch Berufsmusiker. Mit zunehmendem Können steigen auch die Ansprüche an das Instrument. So kommen auch bei reinen Hobbymusikern schnell hohe Werte zusammen. Zu seinen Instrumenten baut ein Musiker oft eine besondere Beziehung auf. Grund genug über einen besonderen Versicherungsschutz dafür nachzudenken.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Das Streichensemble einer Musikschule wird von einer Partnerschule in Prag eingeladen. Ein Höhepunkt des Besuchs ist ein Vorspiel auf der Karlsbrücke. Tanja S. ist als Violinistin Teil des Ensembles. Als sie sich zwischen zwei Stücken die Nase putzen muss, legt sie etwas unachtsam ihr Instrument auf der Brüstung der Brücke ab. Sie stößt an die Geige, die daraufhin in die Moldau fällt. Das Instrument kann zwar gefunden werden, nach dem Trocknen ist das Instrument aber derart verzogen, dass es nicht mehr gespielt werden kann. Eine Reparatur ist nicht möglich. Die Violine kostete neu 1.249 Euro.

Der Alleinunterhalter „Schunkel-Hannes“ spielt auf einer Kirchweih. Der Saal ist gut gefüllt, es wird getrunken und getanzt. Gegen Ende des Abends stimmt er „Sierra Madre“ an. Bereits nach wenigen Sekunden fliegt ein Becher Bier aus dem Publikum auf die Bühne und trifft sein Keyboard der Marke „Yamaha Tyros“. Das auslaufende Bier verursacht mehrere Kurzschlüsse im Instrument. Für Reinigung und Reparatur werden 850 Euro fällig. Wer den Becher geworfen hatte, ließ sich nicht mehr feststellen.

Die Coverband „Copycats“ fährt Mitte Dezember nachts von einem Auftritt heim. Zwei Musiker fahren separat im Transporter der Band, in dem das Equipment transportiert wird. Sie durchqueren ein Waldstück, als das Heck des Wagens aufgrund von Glätte plötzlich ausbricht. Der Wagen kommt ins Schleudern und landet im Wald. Die Ladefläche des Transporters ist hälftig von einem Baum eingedellt. Instrumente, Mikrofone,Effektgeräte,… – ein großer Teil der Ausrüstung ist zerstört oder beschädigt. Der Gesamtschaden beträgt fast 8.000 Euro.

Peter B. sammelt E-Gitarren. Fast 20 Signature-Modelle von Gibson zieren die Wände seiner Wohnung. In der Wohnung unter ihm kommt es in der Nacht zu einem Brand, der auch auf seine Wohnung übergreift. Drei seiner Gitarren werden extrem stark beschädigt. Der Schadenverursacher hat keine Haftpflichtversicherung und als Student keine nennenswerten fnanziellen Mittel, um den Schaden zu ersetzen. Da B. keine Versicherungen hat, wird er die Reparaturkosten selbst tragen müssen.

Sebastian W. spielt bereits seit Jahren in der Blaskapelle seines Heimatorts. Er gönnt sich ein neues Melton MW-T23 Tenor-Horn für 3.049 €, das er zu einem Musikfest mitnimmt. Gegen Abend verladen die Musiker ihre Instrumente wieder in einen Bus. Musikerfrauen und der Fahrer sind ständig in der Nähe des Fahrzeugs. Dennoch gelingt es einem Passanten, unbemerkt das teure Horn zu stehlen. Der Dieb kann nicht ermittelt werden.

Nähere Infos

Diese Versicherungssparte ist für jeden geeignet, der ein Instrument und/oder Zubehör sein Eigen nennt und es bestmöglich gegen Schäden absichern möchte.

Versichert sind die einzeln im Versicherungsschein aufgeführten Musikinstrumente und sonstigen Sachen (z.B. Verstärker, Effektgeräte etc.). Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.

Insbesondere durch:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Transportmittelunfall
  • Leitungswasser
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus

Versicherungsschutz besteht während des Mitführens der versicherten Sachen. Ebenso bei Aufbewahrung in Räumen eines bewohnten Gebäudes (z. B. Wohnung des VN), geeigneten, verschlossenen Räumen (z. B. Proberaum), Übergabe an ein Beförderungsunternehmen oder bei einer Gepäckaufbewahrung.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert der zu versichernden Sachen.

Erstattet werden die Kosten einer möglichen Reparatur, max. in der Regel der Zeitwert, bei „Meisterinstrumenten“ der gemeine Wert (= Verkaufswert).