Die Tätigkeit als Verwaltungsbeirat ist verantwortungsvoll und umfangreich. Dem gegenüber stehen meist keine Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen, allerdings erhebliche Haftungsrisiken.
Genauso wie dem Hausverwalter können auch dem Verwaltungsbeirat bei der übernommenen Tätigkeit Fehler unterlaufen, für die er von der Eigentümergemeinschaft in Regress genommen werden kann.