Umweltschutz ist ein erklärtes Staatsziel. Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt auch für weitere Generationen ist wichtig. Schädigt man durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen, um den zerstörten Ursprungszustand wieder herzustellen, unterliegen keinen Summenbegrenzungen. Als Firmeninhaber sollte man das Themas Umweltschaden daher nicht leichtfertig abtun. Hier lauert ein enormes Gefahrenpotenzial für die Existenz Ihrer Firma.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Mitte 2012 stellte die Tierschutzorganisation PETA Strafanzeige gegen den Nürnberger Zoo. Überschwappendes Wasser aus der Delfinlagune war über einen Auffangbehälter ausgetreten und im angrenzenden Waldboden (Stadtwald) versickert. Der Chloridgehalt des Wassers sei mit 280 mg je Liter ausreichend für eine dauerhafte Schädigung der Flora. Der Umfang der Schädigung konnte zum Zeitpunkt der Anzeige noch nicht exakt festgestellt werden. Fest stand, dass zwei große Eichen (geschützte Art) betroffen sind. Die Zooleitung konnte mit dem zuständigen Umweltamt verschiedene Maßnahmen vereinbaren, um Auflagen und Kosten zu vermeiden. So wurde beispielsweise der Waldboden mit Süßwasser gespült, um die Chloridbelastung zu vermindern. Wasser aus dem Auffangbecken wird nun in den Kanal geleitet. Auch bauliche Maßnahmen zur endgültigen Lösung des Problems wurden vereinbart. Zu den insgesamt angefallenen Kosten wurde keine Aussage getroffen.

Eine Population von geschützten Feldhamstern geht nach dem Brand eines Betriebs der Kunststoffindustrie durch kontaminiertes Löschwasser zum größten Teil ein. Das zuständige Umweltamt ordnet die Umsiedlung der restlichen Hamsterpopulation in ein anderes Gebiet an. Neben der reinen Umsiedlung fallen auch noch zusätzliche Kosten durch Kauf bzw. Bereitstellung eines neuen Areals, Schaffung eines feldhamsterspezifischen Ersatz-Biotopverbunds, Verzögerung der Umsiedlung aufgrund Winterschlaf oder Trächtigkeit der Weibchen und die wissenschaftliche Begleitung an. Die Gesamtkosten summieren sich auf fast 2 Mio. EUR.

Im April 2012 liefen durch einen Defekt an einer Biogasanlage fast 7.000 Liter Gülle in den Fluß Pilsach bei Neumarkt in der Oberpfalz. Der Schaden wurde durch eine Pumpe verursacht, die wegen eines Defektes nicht automatisch abschaltete. Die Verunreinigung führte zu einem vorübergehenden Sauerstoffmangel im Wasser, der einen Großteil der Lebewesen im Fluss tötete. Darunter allein mehr als 3.700 Fische, unter denen sich auch die bedrohten Arten Bachneunauge und Bachforelle befanden. Alleine für die Neuansiedlung der Bachforelle wurden 30.000 EUR veranschlagt.

Nähere Infos

Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren (Umweltschadengesetz). Ein Umweltschaden ist eine Schädigung von geschützten Tierarten, Pflanzen, Lebensräumen, Gewässern und des Bodens.

Ist ein Umweltschaden durch den Betrieb entstanden, werden dem Unternehmen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auferlegt: Neben der Neuansiedlung von geschützten Arten kann es auch zu einer Umsiedlung kommen, wenn das geschädigte Gebiet sich nicht mehr für die geschädigte Art eignet. Zusätzlich muss auch der vernichtete Bestand wieder hergestellt werden.

Abgesehen von den Sanierungsmaßnahmen ist ein Umweltschaden auch immer mit hohen Gutachterkosten verbunden. Immerhin muss der Urzustand, der Schaden und auch die Entwicklung der Sanierung über mehrere Jahre geprüft werden.

Versichert ist je nach Umfang des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht gemäß Umweltschadengesetz, die durch Ihren Betrieb oder seine Anlagen verursacht werden. Beide Gesetze sehen eine verschuldensunabhängige Haftung vor, das Umweltschadengesetz sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden.

Die Umweltschadenversicherung erstreckt sich in ihrem Leistungsumfang auf die Übernahme von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen infolge eines Umweltschadens. Der Schaden muss direkt durch die Tätigkeit eines Betriebs entstanden sein bzw. muss dieser die unmittelbare Gefahr für den Umweltschaden verursacht haben.

Die Versicherung leistet auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die an Ihr Unternehmen gestellt werden.

Es liegt eine Umwelteinwirkung vor, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen über Boden, Wasser oder Luft ausgebreitet haben. Dies gilt ebenfalls für ein von einem Betrieb auf ein Nachbarhaus übergreifendes Feuer.

Unter Umweltschäden versteht man die Schädigung von Gewässern oder des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen.

Für die Umweltschadensversicherung gibt es keine geografische Geltungsbegrenzung.

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Unternehmens.