Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg Ihrer Firma. Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Und das zu besonders attraktiven Konditionen.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche Unterstützung angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr genügend erfüllen. Der Vorgesetzte von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem Tag Zeitdruck ausgeübt hatte.

Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich ein Bild ihres Projektes vor Ort zu machen. Da fiel ein Stück eines Betonblocks beim Aufladen aus dem Schaufellader. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch, zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn der Block so hart, dass er sich die Schulter brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung gab es Schadenersatz, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert.

Nähere Infos

Eine Gruppenunfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich. Geeignete Personenkreise sind z.B. Firmeninhaber, mitarbeitende Angehörige, sonstige Angehörige, Arbeiter, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen. Die Berufsgenossenschaft zahlt zudem bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Invalidität von 20 %. Außerdem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert, nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.

Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z.B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. – diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt versichert). In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufung nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperliche Tätigkeit) vorgesehen. Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.

  • Beitragsvorteil: Der Beitrag zur Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als der zu einer vergleichbaren Einzel-Unfallversicherung
  • Zusätzliche Sozialleistung: Durch die Übernahme der Gruppenunfall-Versicherungsbeiträge der Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung werden diese enger an das Unternehmen gebunden
  • Besonderes Angebot für Ihre Mitarbeiter: Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter die günstigen Beiträge zur Gruppenunfallversicherung aus dem Arbeitslohn selbst finanzieren

Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine Gruppenunfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar. Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.

  • Ohne Direktanspruch: Wurde den versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppenunfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
  • Mit Direktanspruch: Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Beträgt der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 92,23 EUR, so kann der Arbeitgeber eine “Pauschalversteuerung” mit einem Satz von 20 % vornehmen. Angesetzt werden allerdings aus diesen 92,23 EUR nur 80 %, also 73,78 EUR. Die restlichen 20 % sind steuerfreier Reisenebenkostenersatz. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern.