Private Krankenvollversicherung
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Der Kunde geht zum Zahnarzt, weil er Zahnersatz benötigt. Als Privatpatient werden ihm 80 % aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung über dem 3,5-fachen Satz der GOZ berechnet. Der Kunde erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt würden.
Am nächsten Tag besucht er seinen Hausarzt und kann ohne zu warten direkt zum Arzt gehen, da seine Wartezeit wegfällt. Auch hier wird der Privatpatient bevorzugt.
Einen Monat später hat die Person einen Unfall mit dem Auto und kommt ins Krankenhaus. Hier wird die Person direkt in ein Einzelzimmer gebracht und vom Privatarzt betreut. Dieser verfügt über mehr Erfahrung und mehr Know-How, was natürlich auch ein Vorteil für den Patienten und dessen Genesung ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine beträchtliche Annehmlichkeit für den Patienten dar.
Nähere Infos:
Grundsätzlich kann sich jeder selbständig oder freiberuflich Tätige (z.B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten etc.) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.
Arbeitnehmer können erst dann in die private Krankenvollversicherung wechseln, wenn ihr Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (2014: 4.050,00 EUR pro Monat) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, wenn das Arbeitsentgelt die vom Beginn des nächsten Jahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze ebenfalls übersteigt.
Arbeitnehmer können erst dann in die private Krankenvollversicherung wechseln, wenn ihr Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (2014: 4.050,00 EUR pro Monat) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, wenn das Arbeitsentgelt die vom Beginn des nächsten Jahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze ebenfalls übersteigt.
Für Personen ab 55 jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.
Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Er muss aber damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.
Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der PKV versichert war, dann gilt für ihn, dass er unter 42.750 EUR im Jahr verdienen muss, damit er wieder pflichtversichert wird.
Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Er muss aber damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.
Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der PKV versichert war, dann gilt für ihn, dass er unter 42.750 EUR im Jahr verdienen muss, damit er wieder pflichtversichert wird.