Selbstbestimmung – auch wenn Sie nicht mehr selbst bestimmen können
Das Recht auf Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar.
Durch Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit im Alter kann jeder in die Situation geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu
können.
Das Betreuungsrecht regelt, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Ihnen ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht bestmöglich
gewahrt bleiben.
Die Bestellung eines Betreuers wird von einem für Sie zuständigen Amtsgericht festgelegt. Dieser bestellte Betreuer darf ausschließlich im gerichtlich festgelegten Umfang handeln. Auch die Wünsche des Betroffenen müssen hierbei beachtet werden, wenn diese bekannt sind. Es empfehlt sich daher, frühzeitig darüber nachzudenken, wem man im Fall der Fälle die Entscheidungsvollmacht erteilen möchte. Auch, welche Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen man ablehnt, sollte man bedenken. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche und Vorstellungen in entsprechenden Verfügungen dokumentieren. Wir möchten Ihnen hier im Folgenden gerne aufzeigen, für welchen Bereich welche Form der Verfügung nötig ist. Am Ende dieser Broschüre fnden Sie auch entsprechende Vordrucke. Inhaltlich wurden diese an die Empfehlungen des Bundesjustizministeriums angelehnt. Unsere Empfehlung ist es, nichts dem Zufall zu überlassen und Ihren Angehörigen in allen drei Bereichen Verfügungen an die Hand zu geben.
Auch für Ihre Angehörigen ist es hilfreich, von Ihren persönlichen Vorstellungen zu wissen. Sprechen Sie daher bitte auch mit diesen, dass Verfügungen bestehen und wo diese zu fnden sind, wenn sie benötigt werden.
Halter haften für ihre Tiere
(2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und
entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden aus bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Informationen zu Versicherungen für private Tierhalter (PDF)
Mehr Infos
Auch Tarife, die sich nur auf Operationen beschränken, sind am Markt erhältlich. Ebenso gibt es Versicherungspolicen für Pferde, die ausschließlich die Kosten einer Kolik-OP übernehmen. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre Vorstellungen ist also gut darstellbar. Eine solide medizinische Versorgung ist auch für ein Haustier eine teure Sache. Sorgen Sie hier vor und schenken Sie Ihrem Tier die Absicherung, die es benötigt. Mit einer Tierkrankenversicherung stellt sich auch die Frage nicht mehr, ob sich bestimmte Behandlungen angesichts des Alters eines Tieres noch lohnen. Die Frage, ob ein treuer Begleiter operiert wird, sollte nicht vom Zustand des Geldbeutels abhängig gemacht werden müssen.