Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung: Selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden.
Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden ist fast unmöglich. Dies sind alles Risiken, die ständig Ihr Gebäude bedrohen.

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 EUR geschätzt.
An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurde. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet werden und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst dann konnte die Küche wieder montiert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 EUR geschätzt.
Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 EUR geschätzt.
Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses entwurzelt. Der Baum fiel nicht direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 EUR geschätzt.
Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trocknung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 EUR geschätzt.

Unterlagen und Links für Sie:

Produktinformation zur RBMM-Wohngebäudeversicherung
Summenermittlungsbogen zur Wohngebäudeversicherung (PDF)
Schadenanzeige zur Wohngebäudeversicherung (PDF)

Wohngebäude-Schaden online an uns melden

Nähere Infos:
Empfehlenswert ist die Wohngebäudeversicherung für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Versichert ist das Wohngebäude.  Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren) und Sturm/Hagel. Zusätzlich versicherbar sind Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen).
Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude. Nebengebäude und weitere Grundstücksbestandeteile sind in unseren Bedingungen mitversichert.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Sprechen Sie uns hierzu an.
Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind abgedeckt, z.B. Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt.
Bei fast jedem Gebäudeschaden sind auch Einrichtungsgegenstände betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Hausratversicherung sinnvoll. Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Fensterscheiben und die Mobiliarverglasung abzusichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasversicherung.