Berufsunfähigkeit

Jede Versicherung, so zeigt die Erfahrung, ist wichtig. Aber einige sind wichtiger. Zu den nahezu unverzichtbaren Versicherungen zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, und das führt fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags. In der Regel kann der Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Der Schichtleiter einer Fabrik, Herbert H., stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich dabei so schwer, dass er künftig seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Eine private Vorsorge hielt er nicht für nötig. Jetzt sitzt Herr H. bei seinem bisherigen Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen, deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war.
Als Abteilungsleiterin in der Buchhaltung stand Frau B. oft unter starkem Termindruck. Der Stress löste bei ihr eine schwere Depression aus. Schon seit mehreren Monaten kann Frau B. nicht mehr arbeiten und auch in Zukunft wird sie ihren Beruf wohl nicht mehr ausüben können. Glücklicherweise erhält sie aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Damit kann sie ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten und hat noch genug Mittel zur Verfügung, um die Behandlungskosten zu begleichen, die ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig übernommen hat.
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Nähere Infos:

Kurz gesagt: Jeder Arbeitnehmer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 Fälle hinzu.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – auch das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.
Auch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert, die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private BU-Versicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.
Es gibt Berufe, bei denen das Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist, z.B. bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert ist. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist, d.h. wenn er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Geschlecht, Eintrittsalter, Beruf,  gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).
Eine „Dread Disease“ (Schwere Krankheiten)-Absicherung ist die ideale Ergänzung zu einer BU-Versicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, wenn mindestens 50 % Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread-Disease-Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Selbständige und Personen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur BU-Absicherung sein.

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht gesetzlicher Versicherungsschutz. In 70 % aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Desweiteren empfiehlt sich der Abschlusss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung, in der Regel sind hohe Zuzahlungen für die Unterbringung im Heim etc. nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder einspringen.

Ergänzend zur BU-Versicherung sollte auch an eine Rentenversicherung gedacht werden. denn die BU-Rente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden BU-Rente berücksichtigt werden.