Krankenzusatz

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile, gerade, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von Privatpatienten anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen und konnte kaum schlafen. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und dass er vom Chefarzt behandelt wird.
Herr E. wird bei einem Autounfall schwer verletzt. Nach mehreren Wochen im Krankenhaus folgte der Aufenthalt in einer Rehaklinik. Wann er wieder arbeiten kann, ist ungewiss. Der Arbeitgeber hat nach dem Unfall noch 6 Wochen lang den Lohn bezahlt. Doch nun sind Herr E. und seine Familie auf staatliche Hilfe angewiesen. Von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält er nur eine kleine Zahlung. Der Großteil des bisherigen Nettolohns fehlt in der Haushaltskasse. Eine Krankentagegeldversicherung hatte Herr E. nicht abgeschlossen.
Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festkostenzuschuss. Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen.
Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. dann einen Heilpraktiker aufgesucht, dieser konnte ihr auch helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.

Nähere Infos:

Eine Krankenzusatzversicherung ist sinnvoll für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Grundsätzlich können folgende Bereiche versichert werden:
  • ambulant
  • stationär
  • Zahn
  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif verschieden und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine  Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenkasse teilweise oder gar nicht erstattet werden (Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel).

Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Behandlung und Unterbringung.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Hier hilft eine Zahnzusatzversicherung.

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhalten Sie als Versicherter für jeden Tag, den Sie (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen müssen, einen vereinbarten Betrag. Das Krankenhaustagegeld (KHT) dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen.

Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung (KT) erhalten Sie als Versicherter für jeden Tag, den Sie arbeitsunfähig sind, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall mehr als 6 Wochen dauert.
Bei Selbständigen ist eine KT-Versicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Gestaltung der Versicherung kann festgelegt werden, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig vom Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.
Als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Zusätzlich ist eine  Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70 % aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.
Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung in einem Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine private Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht zumeist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.