Krankenzusatz
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile, gerade, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von Privatpatienten anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Nähere Infos:
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenkasse teilweise oder gar nicht erstattet werden (Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel).
Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Behandlung und Unterbringung.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Hier hilft eine Zahnzusatzversicherung.
Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhalten Sie als Versicherter für jeden Tag, den Sie (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen müssen, einen vereinbarten Betrag. Das Krankenhaustagegeld (KHT) dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen.
Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung (KT) erhalten Sie als Versicherter für jeden Tag, den Sie arbeitsunfähig sind, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall mehr als 6 Wochen dauert.
Bei Selbständigen ist eine KT-Versicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Gestaltung der Versicherung kann festgelegt werden, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70 % aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.
Desweiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung in einem Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine private Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht zumeist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.