Berufsunfähigkeit
Jede Versicherung, so zeigt die Erfahrung, ist wichtig. Aber einige sind wichtiger. Zu den nahezu unverzichtbaren Versicherungen zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, und das führt fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags. In der Regel kann der Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Nähere Infos:
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – auch das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.
Auch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert, die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private BU-Versicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht gesetzlicher Versicherungsschutz. In 70 % aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.
Desweiteren empfiehlt sich der Abschlusss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung, in der Regel sind hohe Zuzahlungen für die Unterbringung im Heim etc. nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder einspringen.
Ergänzend zur BU-Versicherung sollte auch an eine Rentenversicherung gedacht werden. denn die BU-Rente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden BU-Rente berücksichtigt werden.
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Pluspunkte der BU-Versicherung
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